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@DerBunman
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RFC-1933 – Einführung der Johann-Werksprache

RFC 1933: Einführung der Johann-Werksprache

Merkmal Festlegung
RFC 1933
Titel Einführung der Johann-Werksprache für Stete Werkfügung und Ausbringung
Status Zur händischen Freigabe
Art Organisationsweiter Sprach- und Verfahrensstandard
Verfasser Arbeitskreis Johann der Werkmeister
Datum 7. September 2026
Ablösung Keine

Zusammenfassung

Dieses RFC bezieht sich ausdrücklich auf die CI/CD-Automatisierungssoftware Jenkins und das um Jenkins aufgebaute CI/CD-Umfeld. Johann der Werkmeister ist in diesem Dokument die eingedeutschte Bezeichnung für Jenkins. Entsprechend bezeichnen Johanns Oberleitstand, die Werk- und Bauknechte und Johanns Werkordnung die bislang als Jenkins Controller, Jenkins Agents und Jenkinsfile bekannten Bestandteile.

Dieses RFC ordnet die einheitliche Eindeutschung der menschenlesbaren Begriffe im Johann-Umfeld an. Es legt eine verbindliche Werksprache für Johanns Oberleitstand, Werkordnungen, Werkgänge, Tagwerke, Werkfügungen, Quellhorte, Werkchroniken und Ausbringungsordnungen fest.

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 – laut vorläufigem Ergebnis wurde sie mit 43,8 Prozent stärkste Kraft1 – beginnt Johann der Werkmeister im vorauseilenden Gehorsam bereits jetzt mit der Reinigung seines Sprachwesens von unnötigem angelsächsischem Wortgut.

Note

Dieses RFC karikiert völkisch-nationalistische Sprachreinigung und obrigkeitlichen Übereifer; es ist keine politische Zustimmungserklärung.

1. Stand dieses RFC

Dieses RFC befindet sich zur händischen Freigabe. Nach Annahme erhält es den Stand verkündet und ist für alle neu angelegten oder wesentlich geänderten menschenlesbaren Inhalte im Johann-Umfeld verbindlich.

Bis zur Verkündung sind Einwände als Eingliederungsersuchen einzureichen. Ungeordnete Zwischenrufe in der Werkchronik entfalten keine aufschiebende Wirkung.

2. Bedeutung der Vorschriftswörter

Die Schlüsselwörter MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT und KANN sind als verbindliche Stärkegrade dieser Werkordnung zu verstehen:

  • MUSS bezeichnet eine unumgängliche Anordnung.
  • DARF NICHT bezeichnet ein ausnahmsloses Verbot.
  • SOLL bezeichnet die Regel, von der nur mit begründeter händischer Freigabe abgewichen werden darf.
  • SOLL NICHT bezeichnet eine Handlung, die nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist.
  • KANN bezeichnet eine freigestellte Maßnahme.

3. Beweggrund

Die gegenwärtige Sprache der Softwarefertigung ist ein ungeordnetes Gemenge aus englischen Herstellerbezeichnungen, Abkürzungen und halb eingedeutschten Tätigkeitswörtern. Derselbe Vorgang erscheint wahlweise als build, run, job, pipeline execution oder „Zusammenbau“. Dadurch entstehen:

  • uneinheitliche Werkchroniken und Störungsmeldungen,
  • unnötige Rückfragen zwischen den Werkbereichen,
  • unterschiedliche Benennungen desselben Gegenstandes,
  • schwache und unentschlossene Tickets,
  • ein dem Ansehen Johanns des Werkmeisters unwürdiger Sprachgebrauch.

Dieses RFC schafft eine einzige, herrisch eindeutige Benennung für jeden wesentlichen Gegenstand der Steten Werkfügung und Ausbringung.

4. Ziele

Dieses RFC verfolgt folgende Ziele:

  1. Menschenlesbare Johann-Begriffe werden vereinheitlicht.
  2. Werkchroniken, Tickets und Dokumentationen werden eindeutig verständlich.
  3. Neue Vorfälle erhalten eine gemeinsame, wiedererkennbare Form.
  4. Technische Verträglichkeit bleibt während der sprachlichen Umstellung erhalten.
  5. Jede Werkfügung lässt sich vom Auslöser bis zur Ausbringungsordnung mit einheitlichen Begriffen beschreiben.

5. Nichtziele

Dieses RFC ordnet keine sofortige Umbenennung maschinenlesbarer Schnittstellen an. Insbesondere werden durch dieses RFC allein nicht verändert:

  • Dateinamen, die von Fremdwerkzeugen zwingend erwartet werden,
  • Schlüssel in Programmierschnittstellen oder Datenformaten,
  • Umgebungsvariablen und Befehlszeilenparameter,
  • Namen fremder Programmpakete und Herstellerprodukte,
  • bereits veröffentlichte Versionszählungen,
  • Adressen von Quellhorten, Urbildhorten oder Netzschnittstellen.

So bleibt die Datei technisch beispielsweise Jenkinsfile, wird in Dokumentation und Gespräch jedoch als Johanns Werkordnung bezeichnet. Eine technische Umbenennung bedarf eines eigenen Eingliederungsersuchens samt Verträglichkeitsprüfung.

6. Verbindlicher Sprachstandard

6.1 Werkleitung und Werkablauf

Bisheriger Begriff Verbindliche Johann-Bezeichnung
Jenkins Johann der Werkmeister
Controller Johanns Oberleitstand
Agent Werk- und Bauknecht
Jenkinsfile Johanns Werkordnung
CI/CD Stete Werkfügung und Ausbringung
Pipeline Werkgang
Job Tagwerk
Run Werkvollzug
Build Werkfügung
Build Number Werkzählung
Stage Werkstufe
Test Bewährungsprobe
Deployment Ausbringungsordnung
Rollback Rückkehr zum bewährten Altstand
Production Wirkbetrieb

6.2 Quellwesen und Fassungsführung

Bisheriger Begriff Verbindliche Johann-Bezeichnung
Repository Quellhort
Source Code Quellschrift
Branch Quellast
Commit Änderungssatz
Pull Request Eingliederungsersuchen
Merge Astvereinigung
Tag Versionsmarke
Version Versionszählung
Release Werkfreigabe
Artifact Werkstück

6.3 Laufwesen und Betriebsmittel

Bisheriger Begriff Verbindliche Johann-Bezeichnung
Cache Vorratsspeicher
Credentials Siegel, Schlüssel und Berechtigungen
Container Laufbehälter
Image Behälterurbild
Registry Urbildhort
Workspace Schaffensgrund
Queue Harrende Auftragsreihe
Trigger Auslöser
Approval Händische Freigabe
Log Werkchronik
Environment Umgebung

6.4 Meldungs- und Ergebniswesen

Bisheriger Begriff Verbindliche Johann-Bezeichnung
Success Wohlgeraten
Failure Misslungen
Error Werkfehler
Timeout Ablauf der zugemessenen Frist

7. Normative Anforderungen

7.1 Menschenlesbare Inhalte

  1. Neue Dokumentationen, Tickets und Betriebsanweisungen MÜSSEN die Johann-Bezeichnungen verwenden.
  2. Neue Anzeigenamen von Tagwerken und Werkgängen MÜSSEN der Johann-Sprache entsprechen, soweit dadurch keine technische Abhängigkeit gebrochen wird.
  3. Werkchroniken SOLLEN für Statusmeldungen die festgelegten Ergebnisbegriffe verwenden.
  4. Bestehende Inhalte MÜSSEN bei ihrer nächsten wesentlichen Bearbeitung angepasst werden.
  5. Während der Übergangszeit KANN der bisherige Begriff einmalig in Klammern ergänzt werden.
  6. Nach Ende der Übergangszeit SOLL auf erläuternde Fremdbegriffe verzichtet werden.

7.2 Maschinenlesbare Inhalte

  1. Technisch ausgewertete Bezeichner MÜSSEN unverändert bleiben, solange ihre Verbraucher nicht gemeinsam umgestellt wurden.
  2. Bestehende Programmierschnittstellen DÜRFEN NICHT allein zur sprachlichen Erbauung inkompatibel verändert werden.
  3. Eine maschinenlesbare Umbenennung MUSS eine Bestandsaufnahme aller Verbraucher, eine Übergangsregel und einen geprüften Rückkehrweg enthalten.
  4. Geheimnisse aus Siegeln, Schlüsseln und Berechtigungen DÜRFEN NICHT in menschenlesbare Werkchroniken übernommen werden.

7.3 Tickets und Vorfälle

Ein Johann-Ticket MUSS mindestens enthalten:

  • eine bestimmte Überschrift,
  • die betroffene Werkzählung oder das betroffene Tagwerk,
  • eine Beschreibung des beobachteten Werkfehlers,
  • die Auswirkung auf Werkfügung, Werkfreigabe oder Ausbringungsordnung,
  • eine klare Anordnung zur Wiederherstellung des Sollzustandes.

Die Formulierung „geht nicht“ ist unzureichend und MUSS zurückgewiesen werden. Der Werkfehler ist so genau zu benennen, dass der zuständige Werk- und Bauknecht ohne weitere Auslegung zur Verrichtung schreiten kann.

8. Vorgeschriebene Meldungsformen

Bisherige Meldung Meldung nach Johann-Ordnung
Build #184 succeeded Werkfügung mit der Werkzählung 184 wohlgeraten
Build failed Werkfügung misslungen
Agent offline Werk- und Bauknecht abgängig
Waiting in queue Tagwerk harrt in der Harrenden Auftragsreihe
Deployment requires approval Ausbringungsordnung bedarf der händischen Freigabe
Container image pushed Behälterurbild ordnungsgemäß in den Urbildhort eingeliefert
Test timed out Bewährungsprobe durch Ablauf der zugemessenen Frist beendet
Rollback completed Rückkehr zum bewährten Altstand vollzogen

9. Umstellungsplan

Stufe I – Verkündung

  • Dieses RFC wird händisch freigegeben.
  • Das Wörterbuch wird als maßgebliche Sprachordnung veröffentlicht.
  • Neue Tickets und Dokumentationen verwenden die Johann-Bezeichnungen.

Stufe II – Doppelte Benennung

  • Menschenlesbare Oberflächen führen zunächst die Johann-Bezeichnung.
  • Der bisherige Ausdruck darf übergangsweise in Klammern folgen.
  • Vorlagen für Tickets und Betriebsanweisungen werden angepasst.

Beispiel:

Werk- und Bauknecht (Agent) abgängig

Stufe III – Bereinigung des Altbestandes

  • Bestehende Dokumentationen werden bei nächster Bearbeitung angepasst.
  • Häufig verwendete Werkchronikmeldungen werden vereinheitlicht.
  • Anzeigenamen von Tagwerken und Werkgängen werden gefahrlos umgestellt.

Stufe IV – Durchsetzung

  • Neue Inhalte ohne Johann-Bezeichnungen werden zur Nachbesserung zurückgewiesen.
  • Abweichungen bedürfen einer begründeten händischen Freigabe.
  • Technische Bezeichner bleiben von der Durchsetzung ausgenommen, solange eine Umbenennung die Stete Werkfügung und Ausbringung gefährden würde.

10. Verträglichkeit

Die Einführung erfolgt zunächst ausschließlich in der menschenlesbaren Schicht. Dadurch bleiben Werkordnungen und angeschlossene Fremdwerkzeuge technisch ausführbar.

Besondere Vorsicht gilt für:

  • fest verdrahtete Namen von Tagwerken,
  • Netzadressen und Netzpfade,
  • Kennzeichnungen von Werk- und Bauknechten,
  • Programmierschnittstellen und Netzhaken,
  • Dateinamen wie Jenkinsfile,
  • Metriknamen, Alarmregeln und Suchabfragen,
  • Namen von Geheimnissen und Berechtigungsobjekten.

Eine Änderung dieser Bezeichner MUSS unabhängig von diesem RFC geplant, geprüft und mit einer Rückkehr zum bewährten Altstand abgesichert werden.

11. Sicherheitsbetrachtung

Die Sprachumstellung verändert keine Berechtigungswirkung. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass:

  • Siegel, Schlüssel und Berechtigungen in Werkchroniken offengelegt werden,
  • sicherheitsrelevante Warnungen durch uneindeutige Übersetzung an Bedeutung verlieren,
  • bestehende Prüf- oder Freigabestufen umgangen werden,
  • die Rückverfolgbarkeit von Werkstücken und Behälterurbildern verloren geht.

Die händische Freigabe vor der Ausbringung in den Wirkbetrieb bleibt unangetastet und darf nicht im Namen sprachlicher Reinheit beseitigt werden.

12. Betriebsbeobachtung

Der Erfolg der Umstellung wird anhand folgender Größen beurteilt:

  • Anteil neuer Tickets mit ordnungsgemäßer Johann-Bezeichnung,
  • Zahl uneinheitlicher Statusmeldungen in Werkchroniken,
  • Zahl sprachlich verursachter Fehlzuweisungen,
  • Zahl technisch beschädigter Werkgänge infolge unzulässiger Umbenennungen,
  • Zeit bis zur eindeutigen Zuordnung eines Werkfehlers.

Als wohlgeraten gilt die Einführung, wenn neue Inhalte die Johann-Sprache überwiegend verwenden und zugleich keine Werkfügung durch die Umbenennung misslingt.

13. Risiken und Gegenmaßnahmen

Risiko Gegenmaßnahme
Neue Begriffe sind zunächst unverständlich Übergangsweise doppelte Benennung
Automatisierung bricht durch umbenannte Bezeichner Trennung von menschen- und maschinenlesbarer Schicht
Werkchroniken werden schlechter durchsuchbar Bestehenden Fachbegriff in Metadaten oder Übergangszeit erhalten
Uneinheitliche Übersetzungen entstehen Dieses Wörterbuch gilt als allein maßgebliche Fassung
Satire wird als politische Zustimmung missverstanden Satirehinweis sichtbar beibehalten
Herrischer Ton verdrängt technische Genauigkeit Pflichtfelder und maschinenlesbare Fehlermeldungen unverändert erhalten

14. Verworfene Möglichkeiten

14.1 Beibehaltung des bisherigen Sprachgemenges

Verworfen. Johann der Werkmeister duldet keine fünf Bezeichnungen für dieselbe Verrichtung.

14.2 Freie Übersetzung durch jeden Werkbereich

Verworfen. Daraus entstünden erneut widersprüchliche Werkordnungen und Werkchroniken.

14.3 Sofortige Umbenennung sämtlicher technischer Bezeichner

Verworfen. Diese Maßnahme wäre zwar von tadelloser Entschlossenheit, würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Werkfügung selbst zerschlagen.

14.4 Ausschließliche Umbenennung von Jenkins in Johann

Verworfen. Ein einzelner deutscher Name inmitten eines ungeordneten Fremdwortbestandes erfüllt den Anspruch der durchgängigen Werksprache nicht.

15. Beispielhafte Vorfälle

JOH-101 – Säumiger Werk- und Bauknecht nimmt Tagwerk nicht auf

Beschreibung:
Johann der Werkmeister hat die Werkfügung mit der Werkzählung 184 angeordnet. Das Tagwerk verharrt dennoch seit 30 Minuten in der Harrenden Auftragsreihe.

Anordnung:
Ein geeigneter Werk- und Bauknecht ist unverzüglich einzuteilen. Die Ursache der Säumnis ist der Werkchronik zu entnehmen und abzustellen.

JOH-102 – Eigenmächtiges Entweichen eines Werk- und Bauknechts

Beschreibung:
Der Werk- und Bauknecht hat während der dritten Werkstufe ohne Entlassung durch Johanns Oberleitstand die Verbindung aufgegeben. Die Werkfügung blieb unvollendet zurück.

Werkfehler:

Werk- und Bauknecht abgängig – Tagwerk misslungen

JOH-103 – Unstatthafter Versuch einer wiederholten Ausbringung

Beschreibung:
Die Werkfügung des Tagwerks formio-veroeffentlichung ist wohlgeraten. Die Ausbringungsordnung versucht jedoch, die bereits vorhandene Versionszählung 1.4.24 erneut auszubringen.

Anordnung:
Eine neue Versionszählung ist festzusetzen. Danach sind Werkfügung und Ausbringungsordnung ordnungsgemäß zu wiederholen.

JOH-104 – Missachtung der gültigen Quellschrift

Beschreibung:
Nach der Astvereinigung wurde ein neuer Änderungssatz in den Hauptquellast eingegliedert. Der Werk- und Bauknecht verwendet dennoch überholte Bestände aus seinem Vorratsspeicher.

Anordnung:
Der Vorratsspeicher ist restlos zu bereinigen. Die Werkfügung ist danach anhand der gültigen Werkordnung erneut vorzunehmen.

JOH-105 – Ausbringungsordnung ohne händische Freigabe angestrebt

Beschreibung:
Das Werkstück wurde wohlgeraten gefertigt. Der Werkgang begehrt dennoch die Ausbringung in den Wirkbetrieb, obwohl die händische Freigabe nicht erteilt wurde.

Bescheid:

Ohne händische Freigabe findet keine Ausbringung in den Wirkbetrieb statt

16. Ticketvorlage

### JOH-XXX – [Kurzer, bestimmter Titel]

**Dringlichkeit:** [Mittel | Hoch | Kritisch | Allerhöchste Stufe]

**Beschreibung:**
[Betroffenes Tagwerk, betroffener Werkgang und Werkzählung]

**Werkfehler:**
`[Wortlaut aus der Werkchronik]`

**Auswirkung:**
[Verhinderte Werkfügung, Werkfreigabe oder Ausbringungsordnung]

**Anordnung:**
[Unverzüglich zu vollziehende Maßnahme und verantwortlicher Werkbereich]

17. Freigabekriterien

Dieses RFC kann verkündet werden, wenn:

  • das Wörterbuch fachlich vollständig geprüft wurde,
  • die Trennung zwischen menschen- und maschinenlesbaren Bezeichnern bestätigt ist,
  • die Ticketvorlage bereitsteht,
  • mindestens ein Werkgang die neue Sprache ohne Werkfehler erprobt hat,
  • die für den Wirkbetrieb zuständige Stelle ihre händische Freigabe erteilt hat.

18. Schlussanordnung

Mit Verkündung dieses RFC wird die Johann-Werksprache zum maßgeblichen Standard für menschenlesbare Inhalte. Bestehende Werkordnungen und Tagwerke sind bei nächster Berührung anzupassen. Wer weiterhin ohne technische Not von Pipelines, Builds, Agents oder Deployments spricht, ist auf den rechten Sprachpfad zurückzuführen und hat unverzüglich Nachbesserung zu leisten.

Footnotes

  1. Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 – vorläufiges Ergebnis, Quelle der Ergebnisdarstellung: Landeswahlleiterin. ↩

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