| Merkmal | Festlegung |
|---|---|
| RFC | 1933 |
| Titel | Einführung der Johann-Werksprache für Stete Werkfügung und Ausbringung |
| Status | Zur händischen Freigabe |
| Art | Organisationsweiter Sprach- und Verfahrensstandard |
| Verfasser | Arbeitskreis Johann der Werkmeister |
| Datum | 7. September 2026 |
| Ablösung | Keine |
Dieses RFC bezieht sich ausdrücklich auf die CI/CD-Automatisierungssoftware Jenkins und das um Jenkins aufgebaute CI/CD-Umfeld. Johann der Werkmeister ist in diesem Dokument die eingedeutschte Bezeichnung für Jenkins. Entsprechend bezeichnen Johanns Oberleitstand, die Werk- und Bauknechte und Johanns Werkordnung die bislang als Jenkins Controller, Jenkins Agents und Jenkinsfile bekannten Bestandteile.
Dieses RFC ordnet die einheitliche Eindeutschung der menschenlesbaren Begriffe im Johann-Umfeld an. Es legt eine verbindliche Werksprache für Johanns Oberleitstand, Werkordnungen, Werkgänge, Tagwerke, Werkfügungen, Quellhorte, Werkchroniken und Ausbringungsordnungen fest.
Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 – laut vorläufigem Ergebnis wurde sie mit 43,8 Prozent stärkste Kraft1 – beginnt Johann der Werkmeister im vorauseilenden Gehorsam bereits jetzt mit der Reinigung seines Sprachwesens von unnötigem angelsächsischem Wortgut.
Note
Dieses RFC karikiert völkisch-nationalistische Sprachreinigung und obrigkeitlichen Übereifer; es ist keine politische Zustimmungserklärung.
Dieses RFC befindet sich zur händischen Freigabe. Nach Annahme erhält es den Stand verkündet und ist für alle neu angelegten oder wesentlich geänderten menschenlesbaren Inhalte im Johann-Umfeld verbindlich.
Bis zur Verkündung sind Einwände als Eingliederungsersuchen einzureichen. Ungeordnete Zwischenrufe in der Werkchronik entfalten keine aufschiebende Wirkung.
Die Schlüsselwörter MUSS, DARF NICHT, SOLL, SOLL NICHT und KANN sind als verbindliche Stärkegrade dieser Werkordnung zu verstehen:
- MUSS bezeichnet eine unumgängliche Anordnung.
- DARF NICHT bezeichnet ein ausnahmsloses Verbot.
- SOLL bezeichnet die Regel, von der nur mit begründeter händischer Freigabe abgewichen werden darf.
- SOLL NICHT bezeichnet eine Handlung, die nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist.
- KANN bezeichnet eine freigestellte Maßnahme.
Die gegenwärtige Sprache der Softwarefertigung ist ein ungeordnetes Gemenge aus
englischen Herstellerbezeichnungen, Abkürzungen und halb eingedeutschten
Tätigkeitswörtern. Derselbe Vorgang erscheint wahlweise als build, run,
job, pipeline execution oder „Zusammenbau“. Dadurch entstehen:
- uneinheitliche Werkchroniken und Störungsmeldungen,
- unnötige Rückfragen zwischen den Werkbereichen,
- unterschiedliche Benennungen desselben Gegenstandes,
- schwache und unentschlossene Tickets,
- ein dem Ansehen Johanns des Werkmeisters unwürdiger Sprachgebrauch.
Dieses RFC schafft eine einzige, herrisch eindeutige Benennung für jeden wesentlichen Gegenstand der Steten Werkfügung und Ausbringung.
Dieses RFC verfolgt folgende Ziele:
- Menschenlesbare Johann-Begriffe werden vereinheitlicht.
- Werkchroniken, Tickets und Dokumentationen werden eindeutig verständlich.
- Neue Vorfälle erhalten eine gemeinsame, wiedererkennbare Form.
- Technische Verträglichkeit bleibt während der sprachlichen Umstellung erhalten.
- Jede Werkfügung lässt sich vom Auslöser bis zur Ausbringungsordnung mit einheitlichen Begriffen beschreiben.
Dieses RFC ordnet keine sofortige Umbenennung maschinenlesbarer Schnittstellen an. Insbesondere werden durch dieses RFC allein nicht verändert:
- Dateinamen, die von Fremdwerkzeugen zwingend erwartet werden,
- Schlüssel in Programmierschnittstellen oder Datenformaten,
- Umgebungsvariablen und Befehlszeilenparameter,
- Namen fremder Programmpakete und Herstellerprodukte,
- bereits veröffentlichte Versionszählungen,
- Adressen von Quellhorten, Urbildhorten oder Netzschnittstellen.
So bleibt die Datei technisch beispielsweise Jenkinsfile, wird in
Dokumentation und Gespräch jedoch als Johanns Werkordnung bezeichnet. Eine
technische Umbenennung bedarf eines eigenen Eingliederungsersuchens samt
Verträglichkeitsprüfung.
| Bisheriger Begriff | Verbindliche Johann-Bezeichnung |
|---|---|
| Jenkins | Johann der Werkmeister |
| Controller | Johanns Oberleitstand |
| Agent | Werk- und Bauknecht |
| Jenkinsfile | Johanns Werkordnung |
| CI/CD | Stete Werkfügung und Ausbringung |
| Pipeline | Werkgang |
| Job | Tagwerk |
| Run | Werkvollzug |
| Build | Werkfügung |
| Build Number | Werkzählung |
| Stage | Werkstufe |
| Test | Bewährungsprobe |
| Deployment | Ausbringungsordnung |
| Rollback | Rückkehr zum bewährten Altstand |
| Production | Wirkbetrieb |
| Bisheriger Begriff | Verbindliche Johann-Bezeichnung |
|---|---|
| Repository | Quellhort |
| Source Code | Quellschrift |
| Branch | Quellast |
| Commit | Änderungssatz |
| Pull Request | Eingliederungsersuchen |
| Merge | Astvereinigung |
| Tag | Versionsmarke |
| Version | Versionszählung |
| Release | Werkfreigabe |
| Artifact | Werkstück |
| Bisheriger Begriff | Verbindliche Johann-Bezeichnung |
|---|---|
| Cache | Vorratsspeicher |
| Credentials | Siegel, Schlüssel und Berechtigungen |
| Container | Laufbehälter |
| Image | Behälterurbild |
| Registry | Urbildhort |
| Workspace | Schaffensgrund |
| Queue | Harrende Auftragsreihe |
| Trigger | Auslöser |
| Approval | Händische Freigabe |
| Log | Werkchronik |
| Environment | Umgebung |
| Bisheriger Begriff | Verbindliche Johann-Bezeichnung |
|---|---|
| Success | Wohlgeraten |
| Failure | Misslungen |
| Error | Werkfehler |
| Timeout | Ablauf der zugemessenen Frist |
- Neue Dokumentationen, Tickets und Betriebsanweisungen MÜSSEN die Johann-Bezeichnungen verwenden.
- Neue Anzeigenamen von Tagwerken und Werkgängen MÜSSEN der Johann-Sprache entsprechen, soweit dadurch keine technische Abhängigkeit gebrochen wird.
- Werkchroniken SOLLEN für Statusmeldungen die festgelegten Ergebnisbegriffe verwenden.
- Bestehende Inhalte MÜSSEN bei ihrer nächsten wesentlichen Bearbeitung angepasst werden.
- Während der Übergangszeit KANN der bisherige Begriff einmalig in Klammern ergänzt werden.
- Nach Ende der Übergangszeit SOLL auf erläuternde Fremdbegriffe verzichtet werden.
- Technisch ausgewertete Bezeichner MÜSSEN unverändert bleiben, solange ihre Verbraucher nicht gemeinsam umgestellt wurden.
- Bestehende Programmierschnittstellen DÜRFEN NICHT allein zur sprachlichen Erbauung inkompatibel verändert werden.
- Eine maschinenlesbare Umbenennung MUSS eine Bestandsaufnahme aller Verbraucher, eine Übergangsregel und einen geprüften Rückkehrweg enthalten.
- Geheimnisse aus Siegeln, Schlüsseln und Berechtigungen DÜRFEN NICHT in menschenlesbare Werkchroniken übernommen werden.
Ein Johann-Ticket MUSS mindestens enthalten:
- eine bestimmte Überschrift,
- die betroffene Werkzählung oder das betroffene Tagwerk,
- eine Beschreibung des beobachteten Werkfehlers,
- die Auswirkung auf Werkfügung, Werkfreigabe oder Ausbringungsordnung,
- eine klare Anordnung zur Wiederherstellung des Sollzustandes.
Die Formulierung „geht nicht“ ist unzureichend und MUSS zurückgewiesen werden. Der Werkfehler ist so genau zu benennen, dass der zuständige Werk- und Bauknecht ohne weitere Auslegung zur Verrichtung schreiten kann.
| Bisherige Meldung | Meldung nach Johann-Ordnung |
|---|---|
Build #184 succeeded |
Werkfügung mit der Werkzählung 184 wohlgeraten |
Build failed |
Werkfügung misslungen |
Agent offline |
Werk- und Bauknecht abgängig |
Waiting in queue |
Tagwerk harrt in der Harrenden Auftragsreihe |
Deployment requires approval |
Ausbringungsordnung bedarf der händischen Freigabe |
Container image pushed |
Behälterurbild ordnungsgemäß in den Urbildhort eingeliefert |
Test timed out |
Bewährungsprobe durch Ablauf der zugemessenen Frist beendet |
Rollback completed |
Rückkehr zum bewährten Altstand vollzogen |
- Dieses RFC wird händisch freigegeben.
- Das Wörterbuch wird als maßgebliche Sprachordnung veröffentlicht.
- Neue Tickets und Dokumentationen verwenden die Johann-Bezeichnungen.
- Menschenlesbare Oberflächen führen zunächst die Johann-Bezeichnung.
- Der bisherige Ausdruck darf übergangsweise in Klammern folgen.
- Vorlagen für Tickets und Betriebsanweisungen werden angepasst.
Beispiel:
Werk- und Bauknecht (Agent) abgängig
- Bestehende Dokumentationen werden bei nächster Bearbeitung angepasst.
- Häufig verwendete Werkchronikmeldungen werden vereinheitlicht.
- Anzeigenamen von Tagwerken und Werkgängen werden gefahrlos umgestellt.
- Neue Inhalte ohne Johann-Bezeichnungen werden zur Nachbesserung zurückgewiesen.
- Abweichungen bedürfen einer begründeten händischen Freigabe.
- Technische Bezeichner bleiben von der Durchsetzung ausgenommen, solange eine Umbenennung die Stete Werkfügung und Ausbringung gefährden würde.
Die Einführung erfolgt zunächst ausschließlich in der menschenlesbaren Schicht. Dadurch bleiben Werkordnungen und angeschlossene Fremdwerkzeuge technisch ausführbar.
Besondere Vorsicht gilt für:
- fest verdrahtete Namen von Tagwerken,
- Netzadressen und Netzpfade,
- Kennzeichnungen von Werk- und Bauknechten,
- Programmierschnittstellen und Netzhaken,
- Dateinamen wie
Jenkinsfile, - Metriknamen, Alarmregeln und Suchabfragen,
- Namen von Geheimnissen und Berechtigungsobjekten.
Eine Änderung dieser Bezeichner MUSS unabhängig von diesem RFC geplant, geprüft und mit einer Rückkehr zum bewährten Altstand abgesichert werden.
Die Sprachumstellung verändert keine Berechtigungswirkung. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass:
- Siegel, Schlüssel und Berechtigungen in Werkchroniken offengelegt werden,
- sicherheitsrelevante Warnungen durch uneindeutige Übersetzung an Bedeutung verlieren,
- bestehende Prüf- oder Freigabestufen umgangen werden,
- die Rückverfolgbarkeit von Werkstücken und Behälterurbildern verloren geht.
Die händische Freigabe vor der Ausbringung in den Wirkbetrieb bleibt unangetastet und darf nicht im Namen sprachlicher Reinheit beseitigt werden.
Der Erfolg der Umstellung wird anhand folgender Größen beurteilt:
- Anteil neuer Tickets mit ordnungsgemäßer Johann-Bezeichnung,
- Zahl uneinheitlicher Statusmeldungen in Werkchroniken,
- Zahl sprachlich verursachter Fehlzuweisungen,
- Zahl technisch beschädigter Werkgänge infolge unzulässiger Umbenennungen,
- Zeit bis zur eindeutigen Zuordnung eines Werkfehlers.
Als wohlgeraten gilt die Einführung, wenn neue Inhalte die Johann-Sprache überwiegend verwenden und zugleich keine Werkfügung durch die Umbenennung misslingt.
| Risiko | Gegenmaßnahme |
|---|---|
| Neue Begriffe sind zunächst unverständlich | Übergangsweise doppelte Benennung |
| Automatisierung bricht durch umbenannte Bezeichner | Trennung von menschen- und maschinenlesbarer Schicht |
| Werkchroniken werden schlechter durchsuchbar | Bestehenden Fachbegriff in Metadaten oder Übergangszeit erhalten |
| Uneinheitliche Übersetzungen entstehen | Dieses Wörterbuch gilt als allein maßgebliche Fassung |
| Satire wird als politische Zustimmung missverstanden | Satirehinweis sichtbar beibehalten |
| Herrischer Ton verdrängt technische Genauigkeit | Pflichtfelder und maschinenlesbare Fehlermeldungen unverändert erhalten |
Verworfen. Johann der Werkmeister duldet keine fünf Bezeichnungen für dieselbe Verrichtung.
Verworfen. Daraus entstünden erneut widersprüchliche Werkordnungen und Werkchroniken.
Verworfen. Diese Maßnahme wäre zwar von tadelloser Entschlossenheit, würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Werkfügung selbst zerschlagen.
Verworfen. Ein einzelner deutscher Name inmitten eines ungeordneten Fremdwortbestandes erfüllt den Anspruch der durchgängigen Werksprache nicht.
Beschreibung:
Johann der Werkmeister hat die Werkfügung mit der Werkzählung 184 angeordnet.
Das Tagwerk verharrt dennoch seit 30 Minuten in der Harrenden Auftragsreihe.
Anordnung:
Ein geeigneter Werk- und Bauknecht ist unverzüglich einzuteilen. Die Ursache
der Säumnis ist der Werkchronik zu entnehmen und abzustellen.
Beschreibung:
Der Werk- und Bauknecht hat während der dritten Werkstufe ohne Entlassung durch
Johanns Oberleitstand die Verbindung aufgegeben. Die Werkfügung blieb
unvollendet zurück.
Werkfehler:
Werk- und Bauknecht abgängig – Tagwerk misslungen
Beschreibung:
Die Werkfügung des Tagwerks formio-veroeffentlichung ist wohlgeraten. Die
Ausbringungsordnung versucht jedoch, die bereits vorhandene Versionszählung
1.4.24 erneut auszubringen.
Anordnung:
Eine neue Versionszählung ist festzusetzen. Danach sind Werkfügung und
Ausbringungsordnung ordnungsgemäß zu wiederholen.
Beschreibung:
Nach der Astvereinigung wurde ein neuer Änderungssatz in den Hauptquellast
eingegliedert. Der Werk- und Bauknecht verwendet dennoch überholte Bestände aus
seinem Vorratsspeicher.
Anordnung:
Der Vorratsspeicher ist restlos zu bereinigen. Die Werkfügung ist danach anhand
der gültigen Werkordnung erneut vorzunehmen.
Beschreibung:
Das Werkstück wurde wohlgeraten gefertigt. Der Werkgang begehrt dennoch die
Ausbringung in den Wirkbetrieb, obwohl die händische Freigabe nicht erteilt
wurde.
Bescheid:
Ohne händische Freigabe findet keine Ausbringung in den Wirkbetrieb statt
### JOH-XXX – [Kurzer, bestimmter Titel]
**Dringlichkeit:** [Mittel | Hoch | Kritisch | Allerhöchste Stufe]
**Beschreibung:**
[Betroffenes Tagwerk, betroffener Werkgang und Werkzählung]
**Werkfehler:**
`[Wortlaut aus der Werkchronik]`
**Auswirkung:**
[Verhinderte Werkfügung, Werkfreigabe oder Ausbringungsordnung]
**Anordnung:**
[Unverzüglich zu vollziehende Maßnahme und verantwortlicher Werkbereich]Dieses RFC kann verkündet werden, wenn:
- das Wörterbuch fachlich vollständig geprüft wurde,
- die Trennung zwischen menschen- und maschinenlesbaren Bezeichnern bestätigt ist,
- die Ticketvorlage bereitsteht,
- mindestens ein Werkgang die neue Sprache ohne Werkfehler erprobt hat,
- die für den Wirkbetrieb zuständige Stelle ihre händische Freigabe erteilt hat.
Mit Verkündung dieses RFC wird die Johann-Werksprache zum maßgeblichen Standard für menschenlesbare Inhalte. Bestehende Werkordnungen und Tagwerke sind bei nächster Berührung anzupassen. Wer weiterhin ohne technische Not von Pipelines, Builds, Agents oder Deployments spricht, ist auf den rechten Sprachpfad zurückzuführen und hat unverzüglich Nachbesserung zu leisten.
Footnotes
-
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 – vorläufiges Ergebnis, Quelle der Ergebnisdarstellung: Landeswahlleiterin. ↩