Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Webseiten, die vorm 23. September 2018 veröffentlicht wurden: 23. September 2020
- Webseiten, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: 23. September 2019
- Mobile Applikationen: 23. Juni 2021
Die EU-Richtlinie muss bis zum 23. September 2018 (§ 12 Abs. 1 EU/2016/2102) in nationales Recht umgesetzt werden. Bund und Länder teilen sich Gesetzgebung. Daher muss die EU-Richtlinie sowohl auf Bundesebene als auch Landesebene umgesetzt werden.
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Stand Gesetz | Stand Verordnung |
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Gesetzentwurf | unbekannt |
- AWO Bundesverbandes e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht
Stand Gesetz | Stand Verordnung |
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Gesetzentwurf | unbekannt |
Stand Gesetz | Stand Verordnung |
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unbekannt (Anfrage) | unbekannt |