Skip to content

Instantly share code, notes, and snippets.

@DrMabuse23
Last active October 1, 2015 14:51
Show Gist options
  • Star 0 You must be signed in to star a gist
  • Fork 0 You must be signed in to fork a gist
  • Save DrMabuse23/289e61c35aaf7997a2df to your computer and use it in GitHub Desktop.
Save DrMabuse23/289e61c35aaf7997a2df to your computer and use it in GitHub Desktop.
{
"compliance": {
"de": {
"series": [
{
"date": "20.03.2015",
"headline": "Compliance: Was ist erlaubt?",
"name": "Serie: Regelkonformes Verhalten am Arbeitsplatz",
"articles":[
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Freundschaftspreis? Nein, danke!"
},
{
"text": "Sie sind verantwortlich für die Gebäudereinigung an ihrem Standort und haben einen externen Dienstleister damit beauftragt. Zufällig suchen Sie gerade selbst jemanden, der gelegentlich ihre Privatwohnung putzt. Darf das einfach die gleiche Firma machen? Die Antwort: Ja, aber erst nach schriftlicher Zustimmung Ihrer zuständigen Leitung. Und selbst dann sollten Sie darauf achten, einen marktüblichen Betrag zu zahlen. Denn Freundschaftspreise sind absolut tabu"
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Eine Vermutung, aber keine Beweise"
},
{
"text": "Ihr Verdacht wiegt schwer: Ein Kollege nimmt offenbar immer wieder Geschenke eines Lieferanten an, lässt sich sogar zu Reisen an Traumstrände einladen. Beweisen können Sie das nicht. Sollten Sie es trotzdem melden? Das ist eine Frage des Abwägens: Gibt es wirklich ernstzunehmende Hinweise? Und rechtfertigen diese eine Untersuchung? Falls ja, wenden Sie sich an den zuständigen Compliance Officer. Spezialisten kümmern sich dann darum, bei Bedarf gerichtsfeste Beweise zu sammeln und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/185930591.png"
},
{
"h3": "Die Grenzen der Höflichkeit"
},
{
"text": "Es ist ein Großprojekt: Sie treiben den Aufbau eines neuen Werkes im Ausland voran. Immer wieder sprechen Sie dabei mit einem Sachbearbeiter der dortigen Baubehörde. Als Dankeschön für die reibungslose Zusammenarbeit wollen Sie ihn kostenlos in Ihrem privaten Ferienhaus übernachten lassen. Doch das ist unzulässig: Bei Zuwendungen an Amtsträger müssen Sie ganz besonders vorsichtig sein. Ein Gratis-Wochenende im Ferienhaus ist mehr als nur eine Höflichkeitsgeste – und kann als versuchte Einflussnahme ausgelegt werden."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Der Preis ist heiß"
},
{
"text": "Als Vertriebsmitarbeiter sind Sie viel auf Messen unterwegs. Heute besuchen Sie die Internationale Automobilausstellung – ausnahmsweise privat. Trotzdem schauen Sie auch am Stand eines großen Autoherstellers vorbei, der einer Ihrer wichtigsten Kunden ist. Dort nehmen Sie an der Verlosung eines Smartphones teil. Und tatsächlich: Sie gewinnen! Doch dann kommen Zweifel auf: Dürfen Sie den Preis annehmen? Das kommt darauf an, ob der Wert der einzelnen Gewinnchance 35 Euro übersteigt oder nicht. Hierzu müssen Sie den Gesamtwert aller Preise durch die Anzahl der Lose teilen. Außerdem hat die Ziehung der Lose streng unparteilich zu erfolgen. Das gilt in Deutschland – in anderen Ländern kann das anders geregelt sein. Bei Fragen hilft Ihr Compliance Officer."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/177301078.png"
},
{
"h3": "Kantine statt Sternekoch"
},
{
"text": "Drei Stunden lang haben Sie Ihrem Kunden die neuesten Produkte vorgestellt. Jetzt sind alle hungrig, also schnell in die Kantine. Dort wollen Sie für Ihre Gäste bezahlen. Aber dürfen Sie das? Einladungen zum Essen gelten grundsätzlich als Zuwendung. Die Regeln dafür stehen in der Zentralanweisung „Zuwendungen im Verkehr mit Dritten“. Sie dürfen einen Geschäftspartner immer dann einladen (oder eine Einladung annehmen), wenn es um ein Geschäftsessen geht, das im üblichen, angemessenen Rahmen bleibt. Bei einer Bewirtung in der Kantine ist das ganz klar der Fall."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/499517325.png"
},
{
"h3": "Vorsicht bei Professoren"
},
{
"text": "Ihre interne Tagung kam bei den Teilnehmern gut an. Vor allem der Professor einer renommierten Technik-Uni überzeugte mit seinem Fachvortrag. Jetzt wollen Sie den Hochschullehrer noch in die Kantine einladen. Doch hier ist Vorsicht angesagt: Denn Universitätsprofessoren können Amtsträger sein, für die je nach Land strenge Regeln gelten. Fragen Sie zuerst den zuständigen Compliance Officer. In Deutschland wäre die Einladung in die Kantine in Ordnung. Sollten Sie in Deutschland aber einen Amtsträger zum Beispiel in ein Restaurant einladen wollen, muss das vorher die zuständige Behörde schriftlich genehmigen. Wenden Sie sich an Ihren Compliance Officer, falls Sie einen Formulierungsvorschlag für das Einladungsschreiben möchten."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/168712433_1.png"
},
{
"h3": "Ein teures Schnäppchen"
},
{
"text": "Sie führen die Verhandlungen mit einem Lieferanten über einen neuen Auftrag. Ihr Ansprechpartner hat zufällig ein kaum gebrauchtes Fahrrad günstig abzugeben, das einmal 3.500 Euro gekostet hat. Er verlangt von Ihnen nur 500 Euro. Ein Schnäppchen? Wohl kaum. Sie sollten ablehnen, denn bei einer späteren Auftragsvergabe oder dem Aushandeln von Konditionen könnte die Annahme als Druckmittel gegen Sie benutzt werden. Schlimmstenfalls gilt sie sogar als Straftat (Bestechlichkeit)."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/Screenshot_Wuxi.png"
},
{
"h3": "Begehrte Eintrittskarten"
},
{
"text": "hr Geschäftspartner schafft es heute leider nicht ins Fußballstadion. Deshalb bietet er Ihnen seine zwei Eintrittskarten an – natürlich zum normalen Verkaufspreis. Die dürfen Sie annehmen, oder? Ja. Aber nur, wenn sie auch auf dem freien Markt noch zu diesem Betrag zu bekommen sind. Geht es um das seit Monaten ausverkaufte Halbfinale der Weltmeisterschaft, ist das anders. Hier könnte die Annahme später gegen Sie verwendet werden. Denn auch wenn der übliche Verkaufspreis gezahlt wurde – die Karten haben einen immateriellen Wert. Ohne das Angebot Ihres Geschäftspartners hätten Sie die Karten ja nie bekommen."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Schluss mit den Fragezeichen"
},
{
"text": "Immer wieder hört und liest Bosch-Mitarbeiter Frank in letzter Zeit von „Compliance“. Was der Begriff aber bedeutet, weiß er immer noch nicht so genau. Zum Glück kann es seine Kollegin Fendy leicht verständlich erklären – und zwar nicht nur ihm, sondern auch allen anderen Mitarbeitern in der Bosch-Welt. Und zwar in diesem neuen Video."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/182270075.png"
},
{
"h3": "Gebühren ohne Rechnung"
},
{
"text": "Um Ihr Projekt voranzutreiben, brauchen Sie Genehmigungen von verschiedenen Ämtern. Ihr Chef macht Druck. Der zuständige Beamte bietet an, den Vorgang vorzuziehen – gegen eine „Beschleunigungsgebühr“ von 200 Euro zusätzlich zum regulären Betrag von 150 Euro. Sie fragen Ihren Chef, er ist einverstanden. Sollen Sie zahlen? Nein. Denn solche Beschleunigungszahlungen sind in vielen Ländern illegal. Melden Sie den Vorfall Ihrem Compliance Officer."
},
{
"text": "
Und was ist, wenn der Beamte generell nur gegen eine überteuerte Gebühr von 5.000 Euro genehmigen will (Standard: 150 Euro)? Auch dann dürfen Sie nicht zahlen und müssen Ihren Vorgesetzten und den Compliance Officer einschalten. Dasselbe gilt, wenn es um die Genehmigung kritisch steht, weil Vorgaben nicht eingehalten werden. Bietet der Beamte dann trotzdem eine Zustimmung an – gegen Zusatzkosten von 1.000 Euro – dürfen sie ebenfalls nicht zahlen. Denn das könnte als Bestechung gewertet werden."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Nur für Bosch-Mitarbeiter: 20 Prozent auf alles"
},
{
"text": "Sie planen den Sommerurlaub mit Ihrer Familie. Von der letzten Geschäftsreise kennen Sie ein Hotel mit günstigen Bosch-Konditionen. Die wollen Sie jetzt auch privat nutzen. Kein Problem? Doch. Denn Bosch-Tarife für Hotels und Mietfahrzeuge sind in den meisten Ländern, etwa in Deutschland, nur für Dienstreisen gedacht. Gleiches gilt bei Bonusmeilen für geschäftliche Flüge. Auch diese dürfen Sie nur beruflich verfliegen. Für weitere Informationen ziehen Sie bitte die für Ihr Land gültige Reiserichtlinie zurate. Was aber ist, wenn Bosch-Mitarbeiter privat pauschale Rabatte bekommen, zum Beispiel gegen Vorzeigen des Mitarbeiterausweises im Baumarkt? In diesem Fall ist die Annahme erlaubt, denn jeder Mitarbeiter kann die Vergünstigung nutzen, keine bestimmten Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen werden bevorzugt."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/497371781_klein.png"
},
{
"h3": "Ein verhängnisvolles Konzert"
},
{
"text": "Ihre Lieblingsband kommt in die Stadt – und Sie haben zwei Karten. Ein Geschäftspartner hat sie Ihnen geschenkt, einfach so. Marktpreis: 120 Euro insgesamt. Pflichtbewusst geben Sie das in der Quartalsmeldung über erhaltene Zuwendungen an. Aber reicht das? Nein. Sie hätten vorher prüfen müssen, ob die Annahme nach lokalem Recht in Ordnung ist. In Deutschland ist das bei „privatnützlichen Zuwendungen ohne Anlass“ nicht der Fall, wenn der Wert über 35 Euro liegt (ohne Steuern). Die Dokumentation ändert daran nichts. Anders wäre es, wenn Sie die Tickets zu einem runden Geburtstag bekommen. Dann ist die Annahme möglich – wenn das Geschenk nach lokalem Recht sozial angemessen ist. Sie müssen es dann in Ihrer Quartalsmeldung angeben und Ihren Vorgesetzten unterzeichnen lassen."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/177530294.png"
},
{
"h3": "Fehlmeldungen: kein Muss, aber manchmal ratsam"
},
{
"text": "In den vergangenen drei Monaten haben Sie keine privatnützlichen Zuwendungen bekommen oder gewährt. Müssen Sie trotzdem eine Quartalsmeldung abgeben? Nein, die Abgabe von sogenannten Fehlmeldungen ist nicht verpflichtend. Allerdings empfiehlt das Compliance Committee Office für alle Beschäftigten ab SL1 aufwärts, solche Meldungen abzugeben – zur Absicherung des einzelnen Mitarbeiters."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/ThinkstockPhotos-177710218_klein.png"
},
{
"h3": "Der Hummer macht Bauchschmerzen"
},
{
"text": "Ein erfolgreicher Workshop bei Ihrem Kunden geht zu Ende. Jetzt werden Sie noch zum Essen in ein Restaurant eingeladen. Statt guter Hausmannskost stehen dort Hummer und Kaviar auf der Speisekarte. Die Preise sind entsprechend hoch und alles andere als angemessen. Können Sie dennoch guten Gewissens bestellen? Nein. Sagen Sie Ihrem Geschäftspartner, dass Sie die Einladung aufgrund der Compliance-Regeln bei Bosch nicht annehmen dürfen. Bieten Sie stattdessen an, sich an den Kosten zu beteiligen."
}
]
]
}
]
}
},
"cartell": {
"de": {
"series": [
{
"date": "20.04.2015",
"headline": "Kartellrecht: Was ist erlaubt? ",
"name": "Serie: Regelkonformes Verhalten am Arbeitsplatz ",
"articles": [
[
{
"image": "article/assets/images/EineMillionDollar.jpg"
},
{
"h3": "Die Wahrheit über den Preis"
},
{
"text": "Als Vertriebsmitarbeiter stehen Sie in harten Verhandlungen mit einem Autohersteller über einen Großauftrag. Jetzt erzählt Ihnen dieser Kunde, dass eine andere Firma einen viel niedrigeren Preis angeboten habe. Ist das vielleicht nur ein Bluff? Könnten Sie nicht einfach den Wettbewerber anrufen und nachfragen? Nein, denn das wäre gegen das Gesetz. Der Austausch von Preisinformationen zwischen Wettbewerbern wird von Kartellbehörden als schwerer Regelverstoß gewertet und mit hohen Geldstrafen belegt. Es ist nicht nur verboten, sich gegenseitig über Preise zu informieren; auch die einseitige Weitergabe oder Annahme solcher Daten ist unzulässig – einfach alles, was Rückschlüsse über das Preisverhalten der Unternehmen zuließe. Mehr über Kartellrecht... "
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Das Herz des Rasenmähers"
},
{
"text": "Sie sind auf einer Automobilausstellung in den USA und präsentieren dort die neuesten Bosch-Innovationen. An einem Stand steht John, der für einen anderen Autozulieferer arbeitet. Er beginnt ein Gespräch und interessiert sich besonders für die Technologie des Robotermähers Indego. Zufällig kennen Sie jemanden von Power Tools, der Ihnen einiges darüber berichtet hat. Dürfen Sie das John erzählen? Schließlich ist seine Firma kein Wettbewerber von Power Tools. Hier müssen Sie extrem vorsichtig sein. Der Austausch von sensiblen Informationen zwischen Unternehmen, die nicht im Wettbewerb stehen, kann kartellrechtlich verboten sein. Außerdem können Sie nie sicher sagen, ob eine Sparte von Johns Unternehmen nicht doch an ähnlichen Produkten arbeitet. Es spielt keine Rolle ob Sie selbst für das Produkt verantwortlich sind. Die Behörden könnten auch unterstellen, dass ihr Gesprächspartner die Information intern weitergibt."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/84516684.png"
},
{
"h3": "Kein Wort über den Preiskrieg"
},
{
"text": "Sie sprechen mit einem Wettbewerber über den wirtschaftlichen Abschwung in einem bestimmten Land. Etwas unvermittelt fordert er, dass Bosch darauf nicht mit einem Preiskrieg reagieren darf. Hier sollten Sie das Gespräch sofort abbrechen, denn es könnte Sie in große Schwierigkeiten bringen. Die Behörden könnten das Gespräch als Vereinbarung über die Preisgestaltung ansehen. Das gilt generell für alle Themen rund um Preise, zum Beispiel steigende Rohstoffkosten. Sie sollten mit einem Wettbewerber niemals über Bereiche mit geschäftlicher Relevanz für Bosch oder das andere Unternehmen sprechen. Sprechen dürfen Sie natürlich über alles, was nicht unmittelbar mit beiden Firmen zu tun hat – etwa die allgemeine wirtschaftliche und politische Situation, generelle technische Fragen und Lobbyarbeit."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Ein gefährlicher Anruf"
},
{
"text": "Mitarbeiterin Anna kümmert sich im Vertrieb um ein wichtiges Kundenprojekt. In der heißen Phase der Ausschreibung ruft plötzlich ein Wettbewerber an und stellt Anna eine heikle Frage über den Preis, den Bosch geboten hat. Wie soll sie sich verhalten? Die Antwort gibt ein neues Schulungsvideo zum Thema Kartellrecht."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Wann kommt die Batterie auf den Markt?"
},
{
"text": "Ein Kernproblem von Elektroautos ist derzeit ihre geringe Reichweite. Sie sprechen mit einem Ingenieur eines Bosch-Wettbewerbers über das Thema und mögliche Lösungen. Sobald Ihr Gesprächspartner wissen will, an welcher Technologie Bosch arbeitet und wann sie marktreif ist, dürfen Sie nichts preisgeben. Aus rechtlicher Sicht könnte das als Versuch gewertet werden, die Markteinführung neuer Produkte abzustimmen. Sie dürfen sich über allgemeine technische Fragen austauschen, solange es dabei nicht um Einzelheiten geht. Gespräche über Standardisierung und technische Zusammenarbeit mit Wettbewerbern sind generell erst nach Kontakt mit C/LS möglich."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/87630100.png"
},
{
"h3": "Es gibt kein Gesprächsverbot"
},
{
"text": "Bei Konferenzen dreht sich alles darum, Experten aus der ganzen Branche zu treffen, um Wissen und Erfahrungen auszutauschen. Doch all die Nachrichten über kartellrechtliche Fragen haben Sie verunsichert. Darf man überhaupt noch mit dem Wettbewerber reden? Ja, aber sie sollten stets wissen, welche Themen generell unzulässig oder kritisch und welche unproblematisch sind. Klare Antworten dazu gibt es in der Zentralanweisung Kartellrecht, Anhang 1.3. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an C/LS wenden – lieber einmal zu oft als zu wenig."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/97723295.png"
},
{
"h3": "Schwierigkeiten sind garantiert"
},
{
"text": "Sie stehen in harten Verhandlungen mit einem Kunden, der längere Garantiezeiträume fordert. Ein Freund von Ihnen steht zufällig vor dem gleichen Problem. Er arbeitet für eine andere Firma, die nicht im Wettbewerb zu Bosch steht, aber den gleichen Kunden beliefert. Mit ihm über das Thema zu reden sollte doch unproblematisch sein? Falsch. Sogar der Austausch von Informationen zwischen Nicht-Wettbewerbern kann durch das Kartellrecht verboten sein und schwere Geldstrafen nach sich ziehen. Die Behörden könnten unterstellen, dass sie das Verhalten gegenüber einem gemeinsamen Kunden abgestimmt und damit den Wettbewerb behindert haben."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Kampf dem Kabel-Chaos"
},
{
"text": "Es ist oft dasselbe mit neuen Technologien: Jeder Wettbewerber entwickelt Geräte mit eigenen Anschlüssen, Schnittstellen und Kabeln, bis eine Initiative das Chaos zu beseitigen sucht. Laut Kartellrecht ist Standardisierung kein Problem, wenn es technische Gründe gibt. Die Standardisierung kann jedoch problematisch sein, wenn dadurch Wettbewerber aus dem Markt gedrängt oder Wettbewerber am Markteintritt gehindert werden sollen. Durch Standardisierungen darf niemand benachteiligt werden – alle Wettbewerber müssen teilnehmen dürfen, die Ergebnisse öffentlich werden und die Teilnahme freiwillig bleiben. Falls durch die Standardisierung Patente oder andere gewerbliche Schutzrechte entstehen sollen, können weitere Regeln gelten. C/LS sollte bei Standardisierungen stets einbezogen werden."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/default.jpg"
},
{
"h3": "Manche müssen sogar ins Gefängnis"
},
{
"text": "Ein Verstoß gegen das Kartellrecht kann für die Verantwortlichen ernste Folgen haben. In Deutschland zum Beispiel können Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Außerdem werden oft hohe Geldbußen gegen Geschäftsführer oder Führungskräfte verhängt. In den USA können sowohl Einzelpersonen als auch Firmen strafrechtlich verfolgt werden. Den handelnden Personen drohen Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Gefängnis."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/ThinkstockPhotos-513755393_klein.png"
},
{
"h3": "Die Pflicht zum Protest"
},
{
"text": "Sie sollen Bosch bei einem jährlichen Zusammentreffen eines Branchenverbands vertreten. Beim Blick auf die Tagesordnung fällt Ihnen der Eintrag „Preisentwicklung“ ins Auge, der zu problematischen Diskussionen führen könnte. In solchen Fällen sollten Sie C/LS vorab fragen, ob eine Teilnahme in Ordnung ist. Wenn Sie bei der Tagung sind und dort die Diskussion auf kartellrechtlich kritische Punkte umschwenkt, müssen sie Protest einlegen. Machen Sie deutlich, dass die Diskussion problematisch ist und die Debatte beendet werden sollte. Hilft das nicht, verlassen Sie die Veranstaltung. Ihr Einspruch und das Verlassen der Sitzung sollten dokumentiert werden. Prüfen Sie im Nachhinein das Protokoll auf alles, was illegales Verhalten nahelegen könnte."
}
],
[
{
"image": "article/assets/images/ThinkstockPhotos-176956018.png"
},
{
"h3": "Die Grenzen des Benchmarkings"
},
{
"text": "Als Fertigungsleiter sind Sie stets auf der Suche nach Ideen, um die Kosten Ihrer Produkte zu senken. Ein wichtiges Werkzeug dafür sind Branchen-Benchmarks. Sie haben erfahren, dass ein wichtiger Wettbewerber für einen Rohstoff, den auch Bosch bezieht, viel weniger bezahlen muss. Während des Benchmarks wollen Sie den genauen Betrag ermitteln. Eine gute Idee? Nein. Wettbewerber dürfen sich nicht über Preise austauschen, die sie einem gemeinsamen Zulieferer zahlen. Das kann als Absprache gewertet werden. Solche Daten dürfen Sie in Verhandlungen mit Zulieferern nicht nutzen. Wenn Sie mit Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten Kontakt aufnehmen, sollten Sie stets den Eindruck vermeiden, Absprachen treffen zu wollen."
}
]
]
}
]
}
}
}
Sign up for free to join this conversation on GitHub. Already have an account? Sign in to comment