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@oliver
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Entwurf von Petition #162166 (s. https://troet.cafe/@NieWieder)
Der Deutsche Bundestag möge als antragsberechtigtes Verfassungsorgan durch Antrag an das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren (gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) mit dem Ziel einleiten die Verfassungswidrigkeit der Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" festzustellen, und durch Urteil ein Verbot der Partei, ihrer Jugendorganisation und parteinahen Stiftungen erwirken.
Eine namentliche Abstimmung dazu wäre wünschenswert und geboten.
Begründung
Die Jugendorganisation der AfD "Junge Alternative (JA)" sowie mehrere Landesverbände der AfD sind bereits durch die Behörden des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, noch mehr Landesverbände sind als Verdachtsfall qualifiziert.
Die Indizien für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD und ihrer Protagonisten sind unwiderlegbar bewiesen und erdrückend.
Die Beweise für den ausdrücklichen Willen der Partei, ihrer Funktionäre und Mitglieder, durch konkrete Versuche und Vorbereitungen einen Umsturz in kämpferisch-aggressiver Art an einem "Tag X" umzusetzen, lassen sich durch öffentlich und nichtöffentlich getätigte Gewaltfantasien, Kollaboration mit gewalttätigen deutschen und ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten, Konspiration mit waffenhortenden Unterstützern aus Polizei und Bundeswehr wie der Gruppe Nordkreuz, der tätigen Komplizenschaft mit Reichsbürgern und Verschwörungsideologen beim "Sturm auf den Reichstag" am 29. August 2020 in Berlin, und auch anhand von Aussagen von stochastischen Rechtsterroristen wie bspw. dem Mörder von Walter Lübcke hinreichend und einwandfrei belegen.
Die Relevanz der AfD und ihres Potenzials, ihre verfassungswidrigen Absichten auch umzusetzen, sind gegeben, eine Regierungsbeteiligung und damit eine teilweise oder völlige Abschaffung unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDGO) sind nicht nur wahrscheinlich, sondern erklärtes Ziel führender Köpfe der Partei und ihrer Basis in der Partei.
Zuletzt trafen sich Vertreter der AfD mit ausländischen Rechtsextremisten, deutschen Finanziers und CDU-Mitgliedern zu einer nun öffentlich als "Wannseekonferenz 2.0" diskutierten Versammlung, um konkrete Pläne zu schmieden, wie sie ihre Ziele mit einer Regierungsbeteiligung durch dann staatlichen Terror gegen und Zwangsdeportation von ganzen Bevölkerungsgruppen, die sie als "nicht deutsch" im Sinne der Abstammung und "undeutsch" im Sinne der politischen Gesinnung selektiert, in die Tat umsetzen kann. Eine akute Gefahr für die FDGO und die Universellen Menschenrechte in Deutschland ist angesichts der sehr wahrscheinlichen Wahlerfolge der AfD 2024 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu bejahen.
Ausnahmslos alle vorgebrachten Argumente, die heute, im Januar 2024, gegen ein Verbot der AfD sprechen, sind vor dem Hintergrund der Geschichte unseres Landes absurd und geschichtsvergessen.
Zur Verdeutlichung mögen dazu in der Gegenargumentation der zeitgenössische Euphemismus "AfD" durch das historische Original "NSDAP" ersetzt werden.
Das Versprechen des Grundgesetzes der Singularität von NS-Terror, Shoah und Krieg gilt es nun umzusetzen, doch für "Wehret den Anfängen!" ist es längst zu spät.
"Nie wieder!" ist jetzt.
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