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@primus852
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It-Medienrecht

Wiederholungsfragen

Einführung

In welche Rechtsgebiete lässt sich das Recht unterteilen?

  • In Privatrecht (zw. Bürgern) und in Öffentliches Recht (zw. Staat und Bürgern), inkl. Strafrrecht

Wie lautet der "Obersatz" aus dem sich alles aus dem Privatrecht ableiten lässt?

  • Wer will was von wem woraus

Wie baut sich ein Gesetz auf?

  1. Paragraph
  2. Absatz
  3. Satz
  4. Nummer

Welches sind die Schritte der Fallösungstechnik?

  1. Obersatz
  2. Voraussetzungen/Definition
  3. Subsumtion
  4. Ergebnis

Namens- und Markenrecht

Was soll die Namensfunktion erfüllen?

  • Unterscheidung des Namensträgers. Er muss aussprechbar und unterscheidungskräftig sein

Was ist der Schutzbereich des Namensrechts?

  • Schutz vor unbefugter Benutzung des Namens durch Dritte

Wie erlangt man Markenschutz?

  1. Eintragung der Marke
  2. Benutzung der Marke innerhalb eingetragener Verkehrskreise (Klassen)
  3. Durch "notorische Bekanntheit" (Bsp.: Shell)

Welche Marken-Formen gibt es?

  • Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke

Wie gestaltet sich der Schutzbereich eines Markenzeichens?

  • Schutzbereich soll das Recht sicherstellen, die Marken in Ihrer Funktion zu nutzen (als Wiedererkennung). Im Schutzbereich dürfen keine Verwechslungen möglich sein. (Wird nicht durch die Klassifikation bestimmt!!!)

Wie gestaltet sich der Schutzbereich eines Geschäftszeichens?

  • Ich habe keine Ahnung, genau wie bei einer Marke?

Welche Ansprüche stehen dem Zeicheninhaber zur Seite?

  • Ausschließlichkeit, Unterlassung und Schadenersatz (§15 MarkenG)

Persönlichkeitsrecht

Welche Grundrechtspositionen stehen sich im Rahmen öffentlicher Berichterstattung regelmäßig (und einschränkend) gegenüber?

  • TBA

Müssen Prominente (relative Personen der Zeitgeschichte) eine Fotoberichterstattung immer hinnehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung zumindest stichpunktartig

  • TBA

Die grundgesetzlich garantierte freie Meinungsäußerung kann gerichtlich eingeschränkt werden

  • Nein, solange sich die Meinungsäußerung innerhalb der Schranken bewegt. Schranken sind z.B. Jugendschutz, Sitte/Anstand, Ehre (Beleidigung, Verleumdung), unlauterer Wettbewerb, Diskreditierung

Fernabsatzrecht

Was wird unter einem Fernabsatzvertrag verstanden?

  • Eine gegenseitige Willenserklärung über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mittels Telekommunikationsmitteln (Fax, Telefon, Internet)

Welche Informationspflichten bestehen vor Vertragsschluss?

  • Mindestanforderungen gemäß §5 TMG: Angaben bezügl. der Identität des Dienstanbieters und des Ortes der Niederlassung

Welche gestalterischen Ansprüche werden an die Anbieterkennzeichnung (Impressum) gestellt?

  • unmittelbar erreichbar(max. 2 Klicks)
  • leicht erkennbar
  • ständig verfügbar

Wie wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen?

  • Durch Angebot (Kunde) und Annahme (Dienstanbieter/Händler). Annahme ist die Zustellung der Waren, NICHT die Bestellbestätigung!

Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim E-Mail-Marketing zu beachten?

  • Eingangsbestätigungen dürfen keine Werbung enthalten. Ansonsten, Opt-In? Weiß nicht was er sonst meint...

Im Rahmen der Kontaktinformationen gemäß §5 | 2 TMG gebügt die Angabe einer E-Mailadresse.

  • falsch, es muss immer eine ladungsfähige Adresse angegeben werden. Das Impressum muss vollständig, ständig verfügbar und leicht zu erreichen sein.

Es dürfen nicht mehr als 2 Klicks erforderlich sein, um auf einer geschäftlich genutzten Internetpräsenz zu den Pflichtangaben der Anbieterkennzeichnung zu gelangen

  • korrekt

Damit AGB eines Internetshops wirksam in einen hierüber geschlossenen Kaufvertrag einbezogen werden, ist deren Geltung ausdrücklich seitens des Kunden zu bestätigen.

  • falsch, es muss lediglich auf die AGB hingewiesen werden. Diese müssen den Kunden dann zugänglich gemacht werden können.

Bietet der Käufer seine Ware mit einer "Sofort-Kaufen-Option" an, kann ein Kunde ein bindendes Rechtsgeschäft abschließen, ohne auf die Annahme seines Angebots warten zu müssen.

  • korrekt. Lediglich bei einer "kostenpflichtigung Bestellung" handelt es sich um ein Angebot des Kunden, welche der Händler annehmen muss für ein Zustandekommen des Vertrages.

AGB zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

  • falsch, sie heißen ja nicht umsonst "allgemein"

Im Fernabsatz muss der Verbraucher über die einzelnen Schritte unterrichtet werden, die zum Vertragsschluss führen

  • keine Ahnung

Der Versand einer einer Bestellbestätigung hat im Fernabsatz gegenüber dem Verbraucher die Wirkung einer rechtsverbindlichen Vertragsannahme.

  • falsch, mit der Bestellung macht der Verbraucher lediglich ein Angebot, der Händler nimmt dieses mit der Zustellung der Bestellung erst an.

Urheberrecht

Was ist der Schutzbereich des Urheberrechts?

  • persönliche, geistige Schöpfungen. Schöpfungshöhe beachten.

Wodurch unterscheidet sich das Verbreitungsrecht (§17 UrhG) vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG)

  • Verbreitung beinhaltet eine Kopie, sog. körperliche Verwertung, öffentliche Zugänglichmachung ist eine immaterielle Verwertung.

Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte kann vertraglich im Wesentlichen durch drei "Stellschrauben" beschränkt werden. Geben Sie jeweils ein Beispiel an:

  • räumlich, z.B. nur in Deutschland
  • Zeitlich, z.B. nur für eine zeitlich begrenzte Promotion
  • nur teilweise Nutzung gestatten (umfänglich?), z.B. Bild nur in DinA4 drucken lassen, nicht als Plakat

Wettbewerbsrecht

Die Haftung wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten ist auf die Verletzung von Prüfpflichten beschränkt

  • Nein, auch Überwachungs- und Eingreifpflichten können verletzt werden und der Störer in Haftung genommen werden.

Woran liegt Ihrer Meinung nach das Unlauterkeitsmoment der sog. "Tippfehler-Domains" wie wetteronline.de und wetteronlin.de? Begründen Sie Ihre Auffassung zumindest stichpunktartig und gehen Sie hierbei auch auf die Schutzziele des Lauterkeitsrechts (UWG) ein.

  • Schutzziele sind lauterer und fairer Wettbewerb am Markt. Durch die Tippfehler-Domain wird der Wettbewerb unlauter, da dadurch die Wettbewerbs-Anstrengungen des "legitimen" Inhabers (z.B. Marketing) ausgenutzt werden und ggf. "gesparte" Ressourcen an anderer Stelle eingesetzt werden können.

Datenschutzrecht

Was ist der Schutzgegenstand des Datenschutzrechtes?

  • personenbezogene Daten

Auch Unternehmen können Betroffene im Sinne des Datenschutzrechtes sein

  • falsch, Betroffene können lediglich natürliche Personen sein

Pseudonymisierte Daten sind Informationen, sie nicht auf eine Person rückführbar sind.

  • falsch, pseudonymisierte Daten sind rückführbar. Zum Beispiel ist eine Kundennummer eine Pseudonymisierung des Kunden, kann aber zurückgeführt werden.

Pressefreiheit

Was sind die stilprägenden Elemente von Satire?

  • Verfremdung
  • Verzerrung
  • Übertreibung

Wann werden die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Betroffenen durch Satire verletzt?

  • Wenn es die Würde betrifft und/oder wenn die Diffarmierung im Vordergrund steht

Presseorgane (Verleger, Redakteure, Journalisten) fürchten die Maßnahmen des Presserates

  • nope, nicht bindend, mehr ein "Du, Du, Du..."

Gemischtes

Der Erstellung von Individualsoftware liegt ein Werkvertrag zugrunde

  • Ja, die Erstellung individueller Software mittels eines Vertrages ist ein Werkvertrag

Welche Dienstanbieter unterliegen welchem Haftungsregime / Verantwortlichkeit?

  • Content (Haftung für eigene und fremde Inhalte)
  • Host (Haftung für fremde Inhalte und Domainnamen)
  • Access (Keine Haftung für rechtswidrige Nutzung)

Was versteht man unter Störerhaftung?

  • Haftung für rechtswidrige Verstöße Dritter, wenn man einen kausalen Beitrag geleistet hat. Beispiel: Freies WLAN bereitstellen. Ggf. konkreter, freies WLAN mit dem Namen "Anonymes WLAN für Illegales Zeug"

Wann greift die Störerhaftung?

  • s.o., wenn die zumutbaren Prüfungs- und Kontrollpflichten verletzt wurden

Wie unterscheidet sich die Haftung verschiedener Internetplatformen?

  • Keine Ahnung, NetzDG?
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