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Shownotes zum Webinar "Datenschutz-Grundverordnung für kleine Vereine"
Webinar: Datenschutz-Grundverordnung für kleine Vereine
https://www.youtube.com/watch?v=5NmiaDEg3o8
(Shownotes by rohieb)
00:00:00 Einleitung
00.03:30 Agenda
00:05:00 Was ist Datenschutz?
- Abgeleitet aus Grundgesetz, Grundrecht auf Persönlichkeitsrecht
- Europäische Grundrechtecharta
- Ziel: Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts
durch Umgang mit personenbezogenen Daten
- Abgrenzung zu Datensicherheit (Safety; Backups, ungewollter Datenverlust etc.)
- Überschneidungen bei Hacking, Leaks
- 00:07:20 Grundsatz: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- Erhebung, Verarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten
- außer es wird durch Rechtsvorschfit erlaubt, oder Einwilligung der Betroffenen
- Beispiel: Meldegesetz, Kaufverträge, Einwilligung bei Schufa-Klausel,
Einwilligung bei Newslettern
- 00:10:15 Was sind personenbezogene Daten?
- Definition aus DS-GVO, Art. 4:
> „personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine
> identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden
> „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche
> Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels
> Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu
> Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren
> besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der
> physischen, physiologischen, genetischen, psychischen,
> wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser
> natürlichen Person sind.
- Beispiel: Autonummer, IP- und MAC-Adresse, Versicherungsnummer
-> Es gibt fast nichts, was *nicht* unter den Bereich des Datenschutzes fällt
- 00:12:36 Welche personenbezogenen Daten haben Vereine?
- Name, Adresse, Telefon, Kontonummer, Sportart etc.
- von Vereinsmitgliedern, Mitarbeitern
- von Externen (z.B. Arzt, Angehörige, Daten anderer Vereine)
- bei jedem Merkmal: hat der Betroffene eingewilligt? Gibt es eine
Rechtsvorschrift, die die Erhebung erlaubt? (z.B. Gesetz, Vertrag, Satzung)
- wenn nicht: Daten löschen!
- 00:14:52 Was ist Datenverarbeitung?
- alles, was man mit Daten machen kann.
- z.B. Erheben, Verändern, Weitergeben, Nutzen, Anonymisieren,
Pseudonymisieren, Löschen, Einsatz von Dienstleistern
00:17:50 Was kommt mit der DS-GVO auf uns zu?
- Geltung ab 25. Mai 2018
- keine EU-Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden muss, sondern
Verordnung, die in jedem Mitgliedsstaat gleich und allgemein gilt
- Literaturempfehlung: Ehmann / Kranig: "Erste Hilfe zur
Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine", Verlag C.H.Beck,
5,50€
http://www.beck-shop.de/bayerischen-landesamt-fr-datenschutzaufsicht-erste-hilfe-datenschutz-grundverordnung-unternehmen-vereine/productview.aspx?product=25223528
- 00:22:20 Verordnung gilt für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten (i.e. per Computer) sowie nichtautomatisierte
Verarbeitung, wenn in einem Dateisystem (i.e. Karteikarten) gespeichert
-> Im Endeffekt kommt man da nicht raus.
- 00:26:21 Anforderungen an die Datenverarbeitung:
- Rechtmäßigkeit: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, siehe oben
- Bei bestehenden Mitgliedern ist Mitgliedsantrag o.ä. offenbar ausreichend.
- Transparenz, Informationspflichten bei Erhebung (Art. 13, 14)
- Welche Daten werden erhoben? Auf welcher Grundlage? Zu welchem Zweck?
Geplante Speicherdauer? (Wohin) wird übermittelt?
- Information über Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung),
- Information über Beschwerderecht bei Datenschutztaufsichtsbehörde
- Kann im Rahmen des Mitgliedsantrags-Formulars passieren
- Informationspflicht auch für bestehende Mitglieder!
- 00:41:32 Ziel: Betroffene sollen wissen, was mit ihren persönlichen Daten
passiert, um informiert einwilligen/ablehnen zu können
- 00:45:35 Sicherheit der Verarbeitung
- technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik
- jeder soll nur so viel Zugriff auf Daten haben, wie zur Erledigung
der eigenen Arbeit erforderlich ist
- dem Risiko angemessenes Schutzniveau (Sportverein vs. Arztpraxis)
- Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit herstellen
- Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- z.B. Update der Firewall, Virenscanner
- Nachweis/Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden
- 00:49:45 Auftrags(daten)verarbeitung (Art. 28)
- Überblick, wer Zugriff auf welche Daten hat
- Betrifft IT-Administration (Hosting), Buchhalter, Steuerberater, …
- 00:55:14 Rechenschaftspflicht
- Nachweis der Einhaltung der Grundsätze für die Datenverarbeitung
- Beweislast bei der datenerhebenden Stelle
- z.B. nach Beschwerden bei der Datenschutzbehörde
- 00:57:33 Sicherstellung der Betroffenenrechte
- Recht auf Auskunft
- auf Antrag des Betroffenen
- Daten aus allen Einrichtungsteilen zusammentragen
- Tipp: einmal das Szenario durchspielen
- Identität des Anfragenden sicherstellen!
- Recht auf Berichtigung, Löschung, Widerruf der Einwilligung
- Beispiel: Visitenkarten
- 01:06:20 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- 01:08:30 Datenschutzbeauftragter
- nötig, wenn mindestens 10 Personen ständig mit automatisierter
Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- Bsp. Handwerker: hat Adressen der Kunden, aber Hauptaufgabe ist
montieren, nicht Daten verarbeiten -> keine ständige Datenverarbeitung
- 01:15:28 Umgang mit Datenschutzverletzungen
- bspw. Hacking, Verlust, Diebstahl, Fehlversand, Softwarefehler, Schadcode,
Fehlentsorgung
- Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden bei der Datenschutzaufsichtsbehörde,
dann gemeinsame Prüfung für weiteres Vorgehen
- ist die Erkennung von Datenschutzverletzungen möglich?
- wer kümmert sich um die Meldung?
- 01:19:12 Sanktionen (Art. 83)
- "in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend"
- bis 10 Mio. € bzw. 2% Jahresumsatz für formelle Verstöße,
bis 20 Mio. € bzw. 4% Jahresumsatz für materielle Verstöße
01:22:27 Umgang mit Bildern
- siehe Kunsturhebergesetz
- Grundsatz: Erlaubnis des Urhebers (Urheberrecht) und der abgebildeten
Personen (Persönlichkeitsrecht)
- ist eine Person zweifelsfrei identifizierbar (Gesicht, individuelle
Kleidung oder Frisur, …), oder z.B. nur von hinten zu sehen?
- Einwilligung unter Angabe der Zwecke (Informed Consent)
- konkludente Einwilligung reicht (z.B. durch fehlenden Widerspruch bei
Bezahlung von Models)
- bis 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Personen: Einwilligung der
Angehörigen
- keine Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich bei
- Bildnissen der Zeitgeschichte
- Personen sind nur Beiwerk (z.B. Foto vom Kölner Dom mit Menschen davor)
- Bilder von Menschenmengen
- höheres Interesse der Kunst
- allerdings: Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich bei Verletzung
eines berechtigten Interesses der Abgebildeten (oder bei Tod Angehörigen)
- mündliche Einwilling ist prinzipiell ausreichend, aber schwer nachvollziehbar
bei Beschwerden
- 01:33:55 Muster Einwilligungserklärung bei Fotos
- https://www.lda.bayern.de/de/infoblaetter.html
01:34:17 Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der DS-GVO?
- bei Vereinen: der Vorstand (Art. 4 Nr. 7)
- Datenschutzbeauftragter dient (falls bestellt) der internen Kontrolle
-> darf nicht dem Vorstand angehören
01:40:13 Rolle und Aufgabe der Datenschutzaufsicht
- Überblick und Statistik Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Beschwerden: Tendenz steigend
- Materialien auf https://www.lda.bayern.de
- weiterführende Informationen und Infoblätter
- Muster für Datenschutzverfahrensverzeichnis
01:46:24 Empfehlungen zum Schluss
- Datenschutz ist Chefsache
- Datenschutz geht alle an
- Datenschutz gilt von Anfang an (Privacy by Design)
- Überblick über die Situation schaffen
- mit der Aufsichtsbehörde sprechen, sie muss beraten
01:49:24 Fragen
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