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Jan Peter König suthernfriend

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suthernfriend / Beschränkung der Zugehörigkeit von Volt Deutschland zu europäischen politischen Parteien auf Volt Europa AISBL
Last active February 20, 2026 12:37
Beschränkung der Zugehörigkeit von Volt Deutschland zu europäischen politischen Parteien auf Volt Europa AISBL
## § 9 – Volt Europa
(1)
Volt Deutschland wird Mitglied von Volt Europa AISBL (Volt Europa).
(2)
Volt Deutschland darf einer europäischen politischen Partei im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 nur angehören, wenn deren Statuten die Zugehörigkeit in jeder Form ausschließlich Parteien vorbehalten, die ihrerseits Mitglieder von Volt Europa AISBL sind.
Satz 1 gilt unabhängig von der Form der Zugehörigkeit von Volt Deutschland.
(3)
## § 9 – Haushalts- und Finanzplanung
(1)
Der/Die Bundesschatzmeister\*in ist verpflichtet, vor Beginn eines Rechnungsjahres (Kalenderjahr) einen Haushaltsplan aufzustellen.
Der Haushaltsplan ist nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung aufzustellen. Seine Gliederung hat sich mindestens an der Gliederung des Rechenschaftsberichts nach § 24 des Parteiengesetzes zu orientieren; eine darüber hinausgehende Untergliederung ist zulässig und soll vorgenommen werden, soweit dies der Nachvollziehbarkeit dient.
(2)
Der Haushaltsplan bedarf der Einwilligung des Bundesparteitags.
Der/die Bundesschatzmeister\*in ist bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Bundesparteitag an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.
## § 9 – Haushalts- und Finanzplanung
(1)
Der/Die Bundesschatzmeister*in ist verpflichtet, vor Beginn eines Rechnungsjahres (Kalenderjahr) einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan ist nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung aufzustellen. Seine Gliederung hat sich mindestens an der Gliederung des Rechenschaftsberichts nach § 24 des Parteiengesetzes zu orientieren; eine darüber hinausgehende Untergliederung ist zulässig und soll vorgenommen werden, soweit dies der Nachvollziehbarkeit dient.
(2)
Der Haushaltsplan bedarf der Einwilligung des Bundesparteitags.
Der/die Bundesschatzmeister\*in ist bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Bundesparteitag an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.
(3)