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DeutschlandTicket Anomalien

DeutschlandTicket Anomalien

Einige DeutschlandTickets sind anders als die anderen. Preislich soll es für 49EUR starten und für ganz Deutschland einen bestimmten Featureset mitbringen. Folgende Verkehrsverbunde wollen allerdings Zusatzoptionen anbieten:

Falls Ihr noch weitere kennt: einfach unten als Kommentar oder via Twitter ergaenzen

  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) @ Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) bzw siehe PDF vom VVO

    • Deutschlandticket Plus Mitnahme (+10 EUR)
      Berechtigt zur Mitnahme im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) von einem Hund oder einem Fahrrad ohne zeitliche Einschränkung sowie einem weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schülern bis zum 15. Geburtstag von Montag bis Freitag zwischen 18 und 4 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen.
    • Deutschlandticket Plus MOBI (+7EUR)
      Die Nutzung des MOBIbikes ist in den ersten 30 Minuten kostenfrei und ab der 31. Minute zahlen Sie nur 1 Euro je 30 Minuten (24 Stunden-Tarif = 15 Euro). Bei MOBIcar zahlen Sie keine Kaution, keinen Startpreis und keine monatliche Grundgebühr.
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

    • VVS-TicketPlus (+9,90 EUR)
      Für 9,90 Euro monatlich ist das DeutschlandTicket im VVS-Gebiet übertragbar und kann beliebig an andere Personen weitergegeben werden. Zusätzlich dürfen damit am Wochenende und feiertags sowie unter der Woche ab 19 Uhr ein Erwachsener sowie bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre im VVS-Gebiet kostenlos mitfahren.
    • 1. Klasse Zuschlag (+49 EUR)
      Keine Lust auf 2. Klasse? Dann jetzt das Upgrade zum DeutchlandTicket dazubestellen und für 49 Euro monatlich im gesamten VVS-Gebiet in der 1. Klasse fahren.
  • Stadtwerke Bielefeld (moBiel)

    • Vorteile
      Wir erweitern unsere Abo-Vorteile auf alle Deutschlandtickets, die bei moBiel bestellt werden:
      • 60 Freiminuten bei jeder Ausleihe beim Fahrradverleihsystem von meinSiggi
      • einmalig 50 Freiminuten beim Verleihsystem der E-Roller von meineAlma
      • 8,50 € Startguthaben und 30% Rabatt bei jeder Fahrt beim E-Carsharing CITYca
      • die Anmeldegebühr von 30,00 € entfällt beim Carsharing cambio
      • Teilnahme am Bonusprogramm »Ihr Plus zum Abo«
      • erweiterte Mobilitätsgarantie
  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)

    • VMS-DeutschlandTicket+ (10EUR)
      • Mitnahme von bis zu fünf Personen, davon maximal eine Person ab dem 15. Geburtstag: montags bis freitags von 18 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Regelung ganztags
      • Ganztägige Mitnahme eines Hundes oder eines Fahrrades
      • Es gilt im gesamten Gebiet des VMS, außer in der Drahtseilbahn Augustusburg und der Fichtelbergbahn
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

    • Vorteile
      Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern gelten die Regelungen des örtlichen Verkehrsverbundes. Das heißt im Gebiet des VRN wird gemäß den VRN-Tarifbestimmungen für Hunde, die nicht in einer Hundetransportbox mitgenommen werden ein Fahrschein benötigt. Das gleiche gilt für Fahrräder, die an Werktagen montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr mitgenommen werden.
  • Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) Nürnberg

    • VAG_Rad Fahrradverleih in Nürnberg
      Käufer*innen, die das Deutschlandticket bei uns erwerben, erhalten pro Monat 600 Freiminuten.
  • Jobticket in Schleswig-Holstein NAH.SH-Jobticket für 16,55 EUR bzw. 31,55 EUR

  • Freiburger Verkehrs AG (VAG) @ Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)

    • RVF Mobilitäts-Rabatte
      • Frelo: 30 Minuten pro Ausleihe inklusive
      • VAG Fahrradboxen: 15 Euro Rabatt auf die Jahresmiete
      • FREIBURGbikes: 10 % Rabatt beim Ausleihen eines Fahrrads
      • Fahrradparkhaus: Mit der Jahreskarte 12 Monate parken, 11 Monate bezahlen
      • Grüne Flotte: 10 % auf Zeit- und Kilometerpreis
      • Stadtmobil Südbaden: 10 % auf Zeit- und Kilometerpreis im KLASSIKmodell
      • my-e-car: 10 % auf Zeit- und Kilometerpreis
      • Schauinslandbahn: Berg- und Talfahrt für 11,00 Euro statt 14,00 Euro / Einfache Fahrt für 8,50 Euro statt 10,50 Euro
      • Fernbustickets: Erlass der Buchungsgebühr von 2 Euro beim Kauf in einem VAG-Kundenzentrum
      • IG-Dreiseenbahn Dampfzugfahrten: 1 Euro Rabatt bei Einfacher Fahrt / 2 Euro Rabatt bei Hin- und Rückfahrt / 4 Euro Rabatt bei Familien-/Tageskarte
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

    • RMV-Mitnahmeregelung
      Das Deutschlandticket beinhaltet zwar nicht bundesweit die unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern und von Hunden. Die Mitnahme von Fahrrädern und von Hunden ist jedoch im Gebiet des RMV kostenlos.
  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

    • 25-Euro-Jelbi-Guthaben
      Das 25-Euro-Jelbi-Guthaben wird beim Erwerb eines Deutschlandtickets in Form eines Handytickets für eine der BVG Apps (Ticket, Fahrinfo & Jelbi) einmalig ab Abo-Startdatum ausgegeben. Beim Erwerb der fahrCard entfällt das Recht auf den Gutschein.
  • Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund

    • bodo-Upgrade
      • Für 9,90 Euro monatlich ermöglicht es die Mitnahme weiterer Personen (montags bis freitags ab 18.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags) sowie und die Übertragbarkeit des Deutschlandtickets auf jede beliebige andere Person (zu jedem beliebigen Zeitpunkt)
      • Mit einem Zuschlag von 19,30 Euro monatlich ist im Zug die zeitlich uneingeschränkte Fahrradmitnahme möglich (in Bussen auf einzelnen Linien laut bodo-Tarifbestimmungen)
  • weitere Rabatte auf: https://www.deutschlandticket-rabatte.de/

  • mydealz: Deutschlandticket: Deals, Infos & Besonderheiten nach Bundesland bzw. Verkehrsverbund | Übersicht

DeutschlandTicket Apps

Einige Apps mit denen man das DeutschlandTicket buchen kann

Andere Apps

Einige (merkwürdige) Apps/Anbieter bei denen man das DeutschlandTicket buchen kann bzw von denen man es nicht erwarten würde.

Ohne App

DeutschlandTicket ohne App kaufen? Dann entweder ab zur Servicestelle oder

  • Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB)

    "Das Deutschlandticket erhalten Sie per E-Mail. Nach Abo-Abschluss erhalten Sie postalisch einen Gutschein für eine einfache Brockenfahrt zugeschickt."

  • Transdev Vertrieb GmbH

    "Rechtzeitig vor dem Start des Tickets erhalten die registrierten Kunden per E-Mail einen UIC-Barcode zum Selbstausdruck und/oder aufs Handy als Fahrtberechtigung."

  • "Start-Karte" des ÖPNV Landkreis Greiz (Papierticket)

Laut Webseite der "PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz": "Fahrgäste können das Deutschland-Ticket in Form einer sogenannten „Start-Karte“ auch in den Bussen der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz und der RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH als Papierticket jeweils für den laufenden Kalendermonat erhalten."

Twitter Nutzer @TramFauli meint dazu: "Das Deutschlandticket ist digital, haben sie gesagt. Es gibt es als Abo, haben sie gesagt. Außer in Gallien, ähm dem Landkreis Greiz. Da kann man es beim Busfahrer seines Vertrauens als Papierticket gegen Bargeld kaufen."

  • Deutschlandticket Tübingen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet Tübingen erhalten das Ticket für 6 Monate im Voraus als kleine Kärtchen auf dickem Papier und perforierten Rändern.

Chipkarte

Alternative bieten einige Verkehrsverbünde das Ticket auch als Chipkarte an (zumindest jene Verbünde, die das eTicket Deutschland bereits seit Jahren unterstützen). Vorteil: es entfällt das monatliche Nachladen des Online Tickets bzw Aufladen des Smartphone Akkus, da die Chipkarte meisst 5 Jahre gültig ist. Twitter Nutzer @rail_rocker sammelt alle verfügbaren Chipkarten Motive auf einer Deutschlandkarte

  • BSAG/VBN Chipkarten implementieren anscheinend den nur in diesem Verkehrsverbund genutzten Geldkarten Standard der auch bereits für die BOB/MIA/TIM/JOB Karten seit 2005 eingesetzt wird. Erkennbar sind die Chipkarte an dem üblichen Smartcard Kontaktfeld. Kunden mit diesen Karten werden Probleme bei der Kontrolle in anderen Verbünden haben

@blockchiffre

  • KVV Plastikkarten kommen ohne Chip, d.h. sobald der Aztec Barcode (mit 1 Jahr Gültigkeit) abgerubbelt ist macht die Fahrkarten Kontrolle nur noch halb soviel Spass.

  • VRR Kunden, die bereits ein Abo vor dem Erscheinen des DeutschlandTickets hatten, erhalten einen irgendwie zu klein wirkenden Aufkleber ;-)

Probleme

49 Gründe

Grunde Nr.4 Grund Nr.14 Grunde Nr.22 Grunde Nr.23 Grunde Nr.24 Grunde Nr.31 Grunde Nr.39 Grunde Nr.47

@geos-github
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Das absolut Absurde ist, dass Verkehrsunternehmen Aztec-Codes (es sind nämlich keine QR-Codes, nebenbei bemerkt) nicht akzeptieren, wenn sie auf Papier ausgedruckt sind:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Deutschlandticket-ausgedruckt-Mann-wird-aus-Bus-geworfen,deutschlandticket264.html
Die selbe Grafik auf irgendeinem elektronischen Gadget wird akzeptiert. Wenn die Codes nicht statisch wären, würde ich das ja im Sinne der Betrugsprävention noch verstehen, aber dann wäre auch mit runterladen in einen Wallet nichts. Sie sind allerdings einen Monat lang statisch gültig, und dann sollte jedem, der halbwegs was von "Digitalisierung" versteht, klar sein, dass es nicht auf das Medium ankommt. Aber das scheint bei Entscheidungsträgern in Deutschland noch nicht angekommen zu sein.

@bastigruenwald
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bastigruenwald commented Apr 26, 2024

Jetzt mal unabhängig von dem Wahnsinn, einen Aztec-Code ausgedruckt vs. Screenshot anders zu bewerten:

Ist denn geregelt, dass der Aztec Code einen Monat gültig sein muss? Wir hatten ja schon die Beobachtung, dass einige Verkehrsbetriebe den Code vorzeitig ändern können (z.B. die Diskussion mit mo.pla oben).

Falls es einigen Anbietern freisteht, die Aztec-Codes unter-monatlich zu revoken und neu auszurollen (eben weil damit Betrugsprävention möglich wäre, z.B. falls eine Monatszahlung platzt), gäbe es mögliche Gründe dafür, alles was statisch ist nicht zu akzeptieren (darunter natürlich auch Screenshots & Co - gibt es in den Wallets nicht auch eine Funktion für dynamische Aztec-Codes? Ich meine, die aktuellen monatlichen Codes in den Wallets ändern sich doch, ohne dass man neu aufrufen muss, oder? Weil dann kann sich der Code theoretisch auch untermonatlich ändern...).

Und: Ist bei einigen Anbietern ggf. Device-Binding ein Thema? Die ÖBB z.B. erlaubt ihre Aztec-Codes des Handytickets nur in der App des gebundenen Handys. Die App übernimmt die Prüfung ob der angezeigte Aztec zur UDID passt. Statisch ginge das nicht. Das Ticket kann entsprechend auch auf kein anderes Handy geladen werden und wer ein neues Handy kauft oder seines verliert hat Pecht gehabt. Dafür wird in der Regel auf Namensprüfung verzichtet (man müsste also das ganze Handy weitergeben, wenn jemand anders damit fahren soll). Deswegen ist auch bei der ÖBB der statische Aztec eines Handy-Tickets im Zug verboten (logischerweise dort aber auch Screenshots bzw. jede andere Form, die nicht über die App läuft). Spätestens in Österreich kommt es also faktisch vor allem auf das Medium an und eben weniger auf den Code.

Falls Device-Binding oder Revoking ein Thema beim Deutschlandticket ist, könnte das der Grund sein, dass man die Busfahrer, die eh wenig Ahnung von der Technik haben, anweist, unter der Fülle der Tickets die es gibt, nichts selbst ausgedrucktes zu akzeptieren.

Beispiel aus der Praxis, schon lange vor dem Deutschlandticket mehrfach erfahren: Wenn ich in Österreich unterwegs bin, sind manche Busfahrer sogar angewiesen, auf dem Handy zu scrollen und zu prüfen, ob neben dem Code ein ÖBB-Logo sich richtig bewegt. Nachdem ich einmal eine andere App verwendet hatte, die nicht exakt so aussah, wie er sich das vorstellte (anderer Verkehrsverbund, aber dort auch gültig), wäre ich beinahe auch rausgeworfen worden. Erst eine Beschwerde bei der ÖBB hatte eine Nachschulung der Busfahrer dort zur Folge.

@geos-github
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geos-github commented Apr 26, 2024

Damit ein 2D-Barcode dynamisch (also zeitabhängig) funktioniert, muss das anzeigende Gerät entweder ihn selbst dynamisch erzeugen (und das bedeutet, dass es das "Secret" dafür enthalten muss und verhindern muss, dass es ausgelesen und kopiert werden kann; ein [fragwürdiger] Ansatz wären proprietäre Apps; mit offenen Standards geht es allerdings nicht, da diese Daten natürlich beliebig kopierbar sind), oder der 2D-Barcode wird bei der Kontrolle in Echtzeit von einem Backend-System abgerufen, d.h. Offline-Nutzung ist nicht möglich.
Mir ist bislang kein Deutschlandticket bekannt, das eine 2D-Barcode-Gültigkeit unter einem Monat hat. Also im Sinne von Betrugsprävention könnte man den 2D-Barcode genauso auf Papier ausdrucken.
Den Standard für dynamische Codes gibt es allerdings, und eigentlich sollten auch die Prüfgeräte damit zurechtkommen (diese können dann auch offline arbeiten, solange sie eine halbwegs genau gehende Uhr eingebaut haben). Vergl. hier:
https://www.eticket-deutschland.de/motics

@bastigruenwald
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Und Device-Binding als Alternative zur Namensprüfung gibt's beim Deutschlandticket definitiv auch nicht bzw. ist für Verkehrsbetriebe nicht zugelassen?

(Oder anders gefragt: Ist ein Namensfeld als Verifizierung fester Bestandteil und muss als Legitimierung akzeptiert werden?)

Die ÖBB nutzt ja auch keine dynamischen Codes. Es wird einfach ein Code generiert und mit der UDID des Systems sofort entwertet. Jede ÖBB App zeigt diesen Aztec eben nur noch auf diesem einen Handy an.

@geos-github
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Device-Binding bedeutet, dass Du eine proprietäre App o.ä. hast, die das durchsetzt. Andernfalls kannst Du die Daten einfach auf verschiedene Geräte kopieren/laden.
Ja, das Namensfeld (z.T. auch nur Anfangs- und Endbuchstaben) ist fester Bestandteil, da es sich ja um personalisierte Abos handelt, aber ohne Abgleich mit einem Lichtbildausweis bringt das halt nichts, und selbst dann haben (Groß-) Familien, in den die Cousins/Cousinen oft die selben Namen tragen, günstige Tickets (letzterer Aspekt ist sicher das vergleichsweise kleinere Problem).

@Gigger0815
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Ich habe bis einschließlich heute noch ein Deutschlandticket als pdf bekommen (das ich je nach Laune auf Papier oder auf dem Tablet vorzeige). Emsland Deutschlandticket hat nun aber zu Mai 2024 ohne Ankündigung umgestellt auf App. Ich lade aber keine google oder apple app herunter.
Gibt es noch Anbieter, die das Deutschlandticket als pdf versenden?

@Phoenix616
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Phoenix616 commented Apr 30, 2024

Gibt es noch Anbieter, die das Deutschlandticket als pdf versenden?

Also ich nutze mopla und das funktioniert noch ohne App (haben zwar eine App aber man kann auch einfach die eMail oder Webseite nutzen).

Sie versenden monatlich nen QR-Code, da steht aber explizit drinnen dass das Ticket nur digital gültig ist und auf der Webseite wird der Code auch häufiger im Monat aktualisiert. (In der eMail logischerweise nicht)

Ob die ausgedruckte eMail dann akzeptiert wird hängt wahrscheinlich vom Kontrolleur ab. (Mit entfernter "nicht ausdrucken"-Warnung hat man evtl. sogar höhere Chancen 🤣) Ansonsten halt dann Handy rausholen und die Webseite aufrufen, hab die bei mir einfach als Lesezeichen wenn die eMail bzw. der Screenshot mal nicht akzeptiert werden sollte. (Ist mir allerdings noch nicht untergekommen)

@geos-github
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geos-github commented Apr 30, 2024

Ändert sich der Aztec-Code, den Mopla bereitstellt, tatsächlich innerhalb eines Monats? Wie oft geschieht das?
Der per Mail verschickte Code sollte, wenn er irgendwie sinnvoll sein soll, statisch sein und den gesamten Monat gültig sein.
Das Problem generell ist ein nichttechnisches: offenbar gibt es den Irrglauben, ein Aztec-Code sei nicht digital, sobald er auf Papier ausgedruckt ist. Und dann gibt es vermutlich je nach Verkehrsverbund Anweisung an die Kontrolleure, keine "Papierausdrucke" zu akzeptieren, analog zu der Angabe, die nun auch Mopla draufschreibt. Dass das absurd ist, ist jedem klar, der nur ein Grundverständnis von digitaler Informationsverarbeitung besitzt.
Man braucht also, wenn man sich nicht irgendwelchen Apps von Google oder Apple ausliefern möchte, einen Anbieter, der statische Codes herausgibt außerhalb solcher Apps (per Email oder über eine Webseite). Diese kann man als Aztec-Code-Bild in einem Grafikformat wie PDF auf einem geeigneten digitalen Gerät mit Display anzeigen lassen (ich hätte ja große Lust, es mal mit einem 15 Jahren alten TomTom Navi zu versuchen; das kann z.B. JPEG anzeigen :-)) oder lädt, so denn angeboten, das Deutschlandticket in einem standardisierten Wallet-Format herunter, z.B. Apple Passbook Format, und verwendet eine passende App, um es anzuzeigen, z.B. mit https://f-droid.org/de/packages/org.ligi.passandroid/ oder https://f-droid.org/de/packages/business.braid.f_wallet/
Grundsätzlich sollte man daraus wieder einen Aztec-Code als Bild fertigen können, falls man für ein bestimmtes Gerät den Bedarf hat.
Man kann damit also jeden Anbieter verwenden, der ein solches Wallet-Format unterstützt. Das sind m.E. mittlerweile einige. Eine Übersicht wäre sicher hllfreich.
https://www.vodafone.de/featured/apps/deutschlandticket-in-apple-wallet-speichern/#/ (sicher nicht aktuell oder gar vollständig) wäre mal ein erster Ausgangspunkt für eine Recherche. Wichtig wäre für den Fragesteller, dass ein Herunterladen der Wallet-Datei direkt von der Webseite des Anbieters/Onlineshops möglich ist oder alternativ eine Zustellung per Email.

Vielleicht hilft auch folgendes: https://social.tchncs.de/@kuketzblog/109692616626211978

oder

https://stadt-bremerhaven.de/das-deutschlandticket-in-der-wallet-app-unter-android-und-ios-hinterlegen-so-gehts/

(das heißt nicht, dass man die Software/OS von Apple oder Google verwenden muss!)

Mein persönlicher Tipp: auf die sicherlich sehr interessante Bastelei und die Kapriolen der Verkehrsverbünde verzichten (oder sich zumindest nicht darauf verlassen) und eine Chipkarte nehmen. Die gibt es auch (in verschiedenen Designs :-)) von Dutzenden von Anbietern.

@Gigger0815
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Danke für die (kundigen) Antworten! Das bin ich von anderen Foren (bspw. Drehscheibe-online) nicht gewohnt! Ich sehe es auch so und sehe es daher nicht ein, dem Appzwang irgendwie nachzukommen. Auch aus den Beförderungsbedingungen geht nicht hervor, dass eine Vorlage des digitalen DLT auf Papier unzulässig wäre:
"Das Deutschland-Ticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen des Fahrgastes beinhaltet. Ein Fahrausweis, der als Barcode-Ticket ausgegeben wird, beinhaltet zudem das Geburtsdatum des Fahrgastes. Das Gleiche gilt für alle ab dem 01.01.2025 ausgestellten Chipkarten. Das Deutschland-Ticket kann von den vertraghaltenden Unternehmen, die das Deutschland-Ticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis
zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ausgegeben werden. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschland-Ticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen."
[https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2024/04/240501_TB-D-Ticket_Verl_30.09.pdf], dort Ziff. 1.2
Das sind m.E. Regeln über die Ausgabe des DLT, d.h., das DLT darf nicht mehr auf Papier ausgegeben werden. Natürlich kann ich ein DLT, das als "Barcode-Ticket" ausgegeben wird, auch auf Papier vorzeigen. Eine andere Lesart, die dazu führen würde, dass das DLT nur auf elektronischen Geräten vorgezeigt werden dürfte, wäre wohl auch unwirksam (wie oben schon dargestellt ist es völlig egal, ob ein statischer QR-Code auf Papier oder auf einem Bildschirm vorgezeigt wird).

@geos-github
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Ich verweise nochmals auf den oben von mir zitierten Zeitungsartikel. Leider ist für viele Leute das Thema "digital" zu hoch; sie verstehen nicht, was da vor sich geht und können (und wollen) auch nicht einschätzen, wo es (keine) Betrugsszenarien gibt. Daher fürchte ich dass wenn kein Entscheidungsträger explizit kommuniziert "Aztec-Code auf Papier ist digital und damit erlaubt", man mehr und mehr damit Probleme bekommen wird. Daher werden auch mehr und mehr Anbieter die Abgabe von PDF mit Aztec-Code an die Abonnenten einstellen. Vergl. exemplarisch z.B. https://deutschlandticket.de (trotz der generischen Domain handelt es sich dabei nur um einen Anbieter, nämlich Transdev, was manche Konsumenten auch nicht verstehen):
In der FAQ: "Die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket sehen vor, dass ab dem 01.05.2024 keine Tickets in Papierform als gültiger Fahrausweis mehr anerkannt werden. Daher übersenden wir dir in Zukunft vor Monatswechsel ein PDF-Dokument als Bestätigung für dein aktives Abonnement auf Deutschlandticket.de.
Diese Abobescheinigung dient zusätzlich als Zahlungsnachweis für dein Deutschlandticket. Bitte beachte, dass die Abobescheinigung bei einer Ticketkontrolle nicht als gültiger Fahrausweis genutzt werden kann."

Eine Alternative wären Wallet-Lösungen, wo man die entsprechende Datei zugeschickt bekommt oder runterladen kann. Das wird offenbar von vielen Anbietern so angeboten, gerade kleineren, die nicht selbst eine App entwickeln (lassen) möchten. Dazu benötigt man natürlich nicht eine Wallet-Software von Apple oder Google; es gibt auch FOSS-Lösungen. Und letztlich kann man aus solch einer Wallet-Datei mit geeigneter Software natürlich auch einen Aztec-Code in beliebigem Grafikformat einschließlich PDF erstellen.
Ich finde das ein spannendes Thema, aber für den praktischen Gebrauch würde ich eine Chipkarte empfehlen. Es gibt ja genug Anbieter davon, mit oder ohne Bild drauf.

@Gigger0815
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Mir geht es hier nicht um einen reibungsarmen praktischen Gebraucht sondern darum, dass ich diesem App-Zwang Einhalt gebieten möchte. Bisher nutzte ich ein pdf-DLT von "Emsland", die haben aber zum 1. Mai nur noch auf App umgestellt. Bei den bisherigen Kontrollen gab es ab und zu "Ermahnungen", dass das so auf Papier nicht gelte. Eine Nacherhebung wurde mir aber nie ausgestellt. Darauf lege ich es an und werde dann dagegen vorgehen bzw. eine negative Feststellungsklage gegen DB Regio erheben.

@geos-github
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OK, dann halt uns auf dem Laufenden. Das wäre ein sehr interessanter Fall.

@Gigger0815
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Mach ich. :-)

@Oi-sin
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Oi-sin commented May 2, 2024

Ergänzung zum ersten Eintrag (Dresdner Verkehrsbetriebe bzw. VVO):

  • Plus Mitnahme kostet jetzt €10,70
  • Über den DB-Navigator lässt sich Plus Mitnahme auch ohne Abo kaufen (versteckt unter VVO-Tickets -> Monatskarten).

@chr-chr
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chr-chr commented May 4, 2024

Die Informationen zu "Transdev Vertrieb GmbH" sind veraltet kein Papierticket mehr, wobei es im pdf-Anhang hat es trotzdem einen ScanCode.

Die habe stillschweigend umgestellt auf App-Zwang:

"im Anhang findest du deine Abobestätigung für den Mai 2024 im PDF-Format. Bitte beachte, dass bei einer Fahrausweiskontrolle dein Deutschland-Ticket nur in digitaler Form anerkannt wird. Nutze dafür unsere Deutschlandticket.de App oder die Wallet, wenn du das Ticket dort hinterlegt hast"

und haben stillschweigend die Tarifbestimmungen geändert. Hab man da nicht ein Kündigungsrecht?

In der Version in einfacher Sprache heisst es immer noch:

"Das D-Ticket gilt nur für dich. Auf dem Ticket stehen dein Name und dein Geburtstag. Du
bekommst das Ticket als Fahrkarte auf deinem Handy oder als Plastikkarte. Manchmal gibt es
die Fahrkarte auch auf Papier. Dann gilt das Ticket nur für einen Monat. Prüft jemand deine
Fahrkarte, musst du dazu einen Ausweis mit Foto vorzeigen."

https://deutschlandticket.de/legal/tariff - 25.09.2023

Wo bitte ist das Gesetzlich geregelt??

@geos-github
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geos-github commented May 4, 2024

Vermutlich ist es nicht gesetzlich geregelt, aber eben in den Tarifbedingungen. Dass das ganze absolut absurd und zudem mega schwammig formuliert ist, darüber sind wir uns hier sicherlich einig. Wenn sie wirklich eine Wallet-Lösung anbieten, dann muss man zumindest nicht deren App verwenden, sondern kann eine eigene Wallet-Lösung nutzen (was zur Konsequenz hat, dass der Abonachweis natürlich genauso einfach zu kopieren ist wie ein PDF o.ä. Aber das muss man hier wohl niemandem erläutern.

Interessanterweise bietet ausgerechnet ein Tochterunternehmen der Bahn das Deutschlandticket als monatlich per Email versandtem "Barcode" an:
https://www.dbregiobus-nrw.de/tickets-tarife/deutschlandticket/bestellung

Die Frage stellt sich, was für ein Barcode das ist, also ob es der Aztec-Code ist, der direkt von den Prüfgeräten eingelesen werden kann. Es könnte auch ein Barcode sein, der in eine proprietäre App importiert werden kann/muss, sodass man wieder beim "Handy-Ticket" mit Zwangsapp wäre.

Ist jemand dort zufällig Kunde oder kann aus anderer Quelle etwas zu der Natur dieses Barcodes sagen?

@bastigruenwald
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bastigruenwald commented May 4, 2024

Device-Binding bedeutet, dass Du eine proprietäre App o.ä. hast, die das durchsetzt. Andernfalls kannst Du die Daten einfach auf verschiedene Geräte kopieren/laden.

Du brauchst mir nicht erklären, was Device Binding ist, das gehört zu meinem Beruf. ;-) Aber eine Antwort, warum eine (zukünftige) Device-Binding-Strategie nicht Ziel dieses Prozesses ist, hat mir hier bisher noch niemand geben können.

Dabei lief das In vielen Ländern ganz ähnlich: Zuerst Papier verbieten, damit man darüber ein digitales Revoke- und Device-Binding-System einführen kann, um vorhandenen Missbrauch zu minimieren. Das dieser stattfindet, haben mittlerweile ja genug Verbünde bestätigt. Das digital bezieht sich dann halt nicht auf den Aztec-Code zur Informationsübermittlung sondern darauf, dass ich einen papierigen Aztec-Codes nicht untermonatlich revoken kann, außer das Kontrollgerät des ZUBs ist an einem ZPVS angeschlossen.

Der Millionenschaden, den z.B. die RMV mit betrügerischen D-Tickets gemeldet hat, sind so ein Beispiel, die mir eine klare Motivation zeigen, warum man hier die Zügel anziehen möchte. Denn ein Aztec-Code, der über gestohlene Bankdaten beschafft wurde aber formal für einen Monat korrekt ist, kann eben nicht so einfach zurückgezogen werden, wenn ein Offline-Lesegerät ohne ZPVS nichts anderes ausliest als den korrekten Namen und Geburtsdatum und das Ding ausgedruckt/gescreenshottet ist. Der Aztec-Code ist für den ZUB korrekt, tatsächlich ist er aber betrügerisch ergaunert worden. War der vermeintliche Kauf mit einer geplatzten Lastschrift erst kurz vorher, helfen auch keine Sperrdatenbanken.

Wenn also das Gerät des Kontrolleurs es nicht kann, ist die zusätzliche Lösung, dass das Endgerät des Kunden die Verifizierung übernimmt. Mittels Device-Binding, ziemlich sicher auch über Wallet-Lösungen, wird das Ding dann bei einer geplatzten Lastschrift revoked, verschwindet aus Wallet oder App. Und das ist der Grund, warum alle Arten von Kopien nicht (mehr) anerkannt werden dürfen. Aber das hatte ich oben ja schon mal erklärt. Im Ausland ist das schon seit Jahren völlig normal. Das alles ist in Deutschland jetzt noch nicht der Fall, auch Ticket-to-Show-Lösungen sind noch erlaubt. Aber es könnte der Grund dafür sein, warum man diese "digitale" Lösung nach Vorbild anderer Länder nun auch möchte.

Ich verstehe daher nicht, wo hier dieser Fokus auf "Deutschland versteht Aztec-Codes nicht!" herkommt. Meiner Meinung nach liegt die Strategie hier langzeitmäßig ganz woanders: Es geht darum, den Verlust aus betrügerischen Käufen damit zu mindern (abgeschafft wird es natürlich nicht, aber erschwert durchaus). Ob das bei uns jetzt in ein, zwei, drei Jahren oder nie der Fall ist, weiß ich auch nicht - aber so lange die Grundlage dafür nicht geschaffen ist (und die wurde von der Bundesregierung diesbezüglich geschaffen) passiert ja auch nichts. Und es reicht schon, wenn da ein großer Verkehsverbund wie der RMV feststellt, dass er damit viel Geld sparen könnte, um den entsprechenden Druck zu machen. Genau deswegen muss es diese bundeseinheitliche Regelung geben.

Natürlich ist das Spekulatius, weil ich bei den Verhandlungen nicht am Tisch war - ich glaube nur, die Motivation für "digital" ist nicht "Oh, das klingt so modern, lass es uns digital nennen und dann Aztecs auf Papier verbannen" sondern: "Oha, das Ausland hat gezeigt, dass wir mit rein digitalen Tickets Betrugsversuche besser minimieren - lass uns das langfristig, über Übergangslösungen, versuchen auch für das D-Ticket einzuführen und die Verbünde dazu zwingen, Papier auch hier abzuschaffen."

@geos-github
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geos-github commented May 5, 2024

Das sind eine ganze Reihe interessanter Aspekte.
Zunächst muss man sagen, dass es für das Deutschlandticket eine Sperrliste gibt. Diese muss täglich in die Kontrollgeräte geladen werden (ob der jeweilige Kontolleur/Betreiber das macht, ist natürlich eine betriebliche Frage). Sie funktioniert somit (auch) offline, und selbst wenn wir 32 bit Deutschlandticketnummern (also 4 Byte) und maximal 100 Mio. gesperrte Deutschlandtickets unterstellen, hätte die Liste unkomprimiert 0,4 GB Umfang, was für Geräte und (lokale) Übertragung heutzutage kein Thema sein sollte.
Das ist der Mechanismus, der von einem Anbieter genutzt werden muss, wenn ein Abo gekündigt wird oder wenn es aus anderen Gründen gesperrt werden soll (z.B. keine Zahlung erfolgt). Diesen Mechanismus haben der RMV (und wohl auch andere) auch genutzt, als die Lastschriften zurückgebucht wurden, das Problem ist allerdings, dass dies natürlich (je nachdem, wie schnell der Kontoeigentümer das bemerkt und darauf reagiert) erst nach Tagen oder Wochen (maximal 8 Wochen sind für eine Lastschriftstornierung möglich) geschieht; und während dieser Zeit ist das Deutschlandticket gültig.
Ein Mechanismus, das Ticket auf dem Kundenendgerät zu sperren, würde an dieser Problematik absolut nichts ändern (das Kernproblem bei diesen Betrügereien ist, dass hier eine digitale direkt nutzbare Leistung gegen Lastschriftzahlung an einen unverifizierten Kunden verkauft wird; das kann ja nicht gut gehen. Irgendwie merken die Entscheider dies nun oder lernen es auf die schmerzliche Tour, wenn sie es zuvor nicht verstanden haben. Die DB erfordert für alle Abos seit Dezember 2023 übrigens eine Verifikation des Lastschriftkontos und zwar auf sehr fragwürdige Weise. Wer's noch nicht mitbekommen hat: https://www.heise.de/news/Deutsche-Bahn-Wer-ein-Abo-per-Lastschrift-zahlt-muss-Bankkonto-bestaetigen-9578677.html. Das ist sehr unschön, ist aber genau eine Folge dieser Thematik).
Abos/Fahrscheine auf dem Endgerät es Kunden zu sperren, ist zudem ein sehr fragwürdiger Ansatz (aus Sicherheitssicht). Einer der Grundsätze in der Betrugs-/Angriffsverhinderung lautet, dass Client Side Security keine Lösung ist, sondern man immer Sicherheitslösung auf der Server-/Anbieterseite implementieren muss (was mit der Sperrliste auch so umgesetzt wird). Andernfalls können sie leicht umgangen werden.
Davon nun unbenommen stellt sich die Frage, ob es beim Deutschlandticket eine Agenda/Planung gibt wie vom Vorposter skizziert. Wer klar eine Agenda in diese Richtung hat, ist E-Tcket-Deutschland (https://www.eticket-deutschland.de/motics), allerdings unterstelle ich ihnen, dass sie ausreichend Durchblick besitzen, zu verstehen, dass dafür eben keine statischen Barcodes genutzt werden können (auch nicht in Wallets, die offene Standards verwenden) und dass umgekehrt, solange dies noch geschieht, es unerheblich ist, ob diese auf Papier oder sonstwie präsentiert werden. Insofern ist der aktuelle Zustand sicher nicht allein auf deren Mist gewachsen. Außerdem geht es dort nicht darum, Nichtzahlung usw. zu bekämpfen, sondern (mehr oder weniger) zu verhindern, dass eine Person mit einer Kopie eines personalisierten (und an sich gültigen) Tickets einer anderen Person fährt. Das fällt nicht auf, solange kein Abgleich gegen einen Lichtbildausweis erfolgt, und das machen erfahrungsgemäß Kontrolleure sehr selten (was Betrüger wissen). Eine Weitergabe/Verleihen des Tickets ist natürlich weiterhin möglich, aber eben gebunden an das Endgerät (wie bei der Chipkarte auch).
Ich glaube eher dass es beim Deutschlandticket soviele Mitspieler und Reinreder mit höchst unterschiedlichen Interessen und (Digital-) Verständnisstand gibt, dass im Effekt keine konsequent verfolgte Agenda existiert, und ich denke dass Betrugsverhinderung da nicht das dominierende Motiv war und ist oder zumindest nicht fachlich betrachtet worden ist (sonst hätte es solche konzeptionellen Patzer wie Lastschrift durch unverifizierte Abonnenten erst gar nicht gegeben).

Woanders habe ich geschrieben (bzgl. der AGB des Deutschlandtickets):
Der zugrundeliegende kognitive/kulturelle Problem ist schlicht, dass viele (auch Entscheider und Autoren solcher AGBs offenbar) in Kategorien analoger Fahrscheine denken. Bei diesen ist es klar, dass der physisch ausgegeben Fahrschein/Abonachweis auch so bei der Kontrolle vorgelegt werden muss. Das gilt auch, wenn er technische Elemente enthält, die eine digitale Kontrolle ermöglichen. Das trifft z.B. auf die Chipkarten zu und auch auf Reisepässe u.ä. Wenn jemand den Chip in einer Chipkarte klonen würde oder in einem Pass und damit eine technisch perfekte Doublette erstellte (was, und darauf fußt das Sicherheitsmodell, nicht einfach ist), dann wäre dies zweifellos eine Fälschung und kein gültiger Fahrschein (letzteres ist natürlich Definitionssache; man könnte auch hier Kopien anerkennen, aber auf Grund der Bauart einer Chipkarte, die Kopien ja explizit erschweren soll, ist dies definitiv nicht vorgesehen).
Bei einem digitalen Fahrschein oder Abonachweis, der digital übermittelt wird (versandt, heruntergeladen), gibt es jedoch erstmal kein relevantes Trägermedium. Er kann auch beliebig kopiert werden; jedes "Exemplar", das auf ein Medium kopiert wurde, ist eine Kopie. Und solange es keine Spezifikation für das Medium und damit einhergehende analoge Sicherheitsmerkmale o.ä. gibt (was in den meisten Fällen auch unsinnig wäre, da die Speicherung nicht unter der Kontrolle des Herausgebers geschieht), ist auch keine Kopie besser oder schlechter als eine andere, solange sie problemlos lesbar und die Integrität des digitalen Inhalts sichergestellt ist.
Prüfen durch Inaugenscheinnahme geht damit per Definition nicht mehr. Ein Ausschluss bestimmter Medien ist natürlich juristisch machbar, aber inhaltlich nicht begründbar.
Das haben die Macher dieses Konstruktes offenbar bislang nicht verstanden.

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